Lexikon
Zündwarenmonopol
ein in Deutschland im Zusammenhang mit einer dem Deutschen Reich von dem schwedischen Zündholzkonzern gewährten Anleihe (Kreuger-Anleihe) durch das Zündwarenmonopolgesetz vom 29. 1. 1930 eingeführtes und mit der Tilgung der letzten Rate der Kreuger-Anleihe zum 15. 1. 1983 abgeschafftes Monopol. Es umfasste die Übernahme der im Monopolgebiet hergestellten Zündwaren von den zur Herstellung berechtigten Unternehmen und den unmittelbaren Weiterverkauf sowie die Ein- und Ausfuhr von Zündwaren. Das Zündwarenmonopol wurde ausgeübt von der Deutschen Zündwaren-Monopolgesellschaft, Sitz: Frankfurt am Main. Der Übernahmepreis sowie der Abgabepreis an den Handel wurden von der Bundesregierung festgesetzt.
Wissenschaft
Superkleber aus Schleim und Muschelproteinen
Eine Barriere aus Schleim schützt unsere Schleimhäute vor schädlichen Einflüssen – sei es im Mund vor eindringenden Bakterien oder im Magen vor der Magensäure. Einen entscheidenden Beitrag dazu leisten sogenannte Muzine, die strukturgebenden Bestandteile des Schleims. Deren positive Eigenschaften haben sich Forschende nun zunutze...
Wissenschaft
Baumaterialien als Kohlenstoffspeicher
Baumaterialien wie Beton und Asphalt verursachen bei ihrer Produktion hohe CO2-Emissionen und sind daher nicht gerade für ihre Klimafreundlichkeit bekannt. Doch nun legt eine Studie nahe, dass gerade solche Materialien dazu beitragen könnten, den Klimawandel einzudämmen. Demnach könnten Beimischungen kohlenstoffhaltiger...