Wahrig Fremdwörterlexikon
Genitivus
Ge|ni|ti|vus 〈[–və] m.; –, –ti|vi [
–vi]; Gramm.〉
= Genitiv;
~ obiectivus
Genitiv als Objekt einer Handlung, z. B. Bezwinger des Nanga Parbat; ~ partitivus
Genitiv als Teil eines Ganzen, z. B. ein Becher Weins; ~ possessivus
den Besitz bezeichnender Genitiv, z. B. das Haus meines Vaters; ~ qualitatis
Genitiv als Bezeichnung einer Eigenschaft, z. B. eine Ware bester Güte; ~ subiectivus
Genitiv als Subjekt einer Handlung, z. B. »die Ankunft des Zuges«
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