Wahrig Fremdwörterlexikon

intestabel

in|tes|ta|bel
Adj.; Rechtsw.
gesetzlich unfähig, ein Testament zu machen od. als Zeuge vor Gericht zu erscheinen;
eine intestable Person
[< lat. intestabilis »unfähig vor Gericht Zeuge zu sein od. ein Testament zu machen«; zu testis »Zeuge«]

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