Wahrig Fremdwörterlexikon
Kontrolleur
◆ Kon|trol|leur 〈[–lø:r] m.; –s, –e〉
[< frz. contrôleur »Aufseher, Kontrolleur«] jmd., der etwas kontrolliert, überprüft, der eine Kontrolle ausübt, Aufsichtsbeamter, Aufseher, Prüfer; oV 〈österr.〉 Kontrollor;
Eisenbahn~; Fahrkarten~
◆
Die Buchstabenfolge kon|tr… kann auch kont|r… getrennt werden. Davon ausgenommen sind Zusammensetzungen, in denen die fremdsprachigen bzw. sprachhistorischen Bestandteile deutlich als solche erkennbar sind, z. B. –trahieren, –tribuieren (→a. subtrahieren, distribuieren).
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