Wahrig Fremdwörterlexikon

Kontrolleur

◆ Kon|trol|leur
[lø:r] m.; s, e
jmd., der etwas kontrolliert, überprüft, der eine Kontrolle ausübt, Aufsichtsbeamter, Aufseher, Prüfer; oV österr. Kontrollor;
Eisenbahn~; Fahrkarten~
[< frz. contrôleur »Aufseher, Kontrolleur«]
Die Buchstabenfolge kon|tr kann auch kont|r getrennt werden. Davon ausgenommen sind Zusammensetzungen, in denen die fremdsprachigen bzw. sprachhistorischen Bestandteile deutlich als solche erkennbar sind, z. B. trahieren, tribuieren (→a. subtrahieren, distribuieren).
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