Wahrig Fremdwörterlexikon

Regularkleriker

Re|gu|lar|kle|ri|ker
m.; s,
1 i. w. S.
Ordensgeistlicher
2 i. e. S.
Angehöriger eines Klosters ohne räuml. Bindung an das Kloster, in das er urspr. eingetreten ist

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