Lexikon
Abfallentsorgung
seit In-Kraft-Treten des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (1996) Oberbegriff für Abfallverwertung und Abfallbeseitigung. Im Gegensatz zum früheren Abfallrecht werden auch Rest- oder Wertstoffe wie ungebrauchte Produktionsreste oder recyclingfähiges Altpapier vom Abfallbegriff erfasst. Die Abfallentsorgung schließt alle Maßnahmen und technische Verfahren bis zur Verwertung oder Beseitigung einer Sache ein. Vorrangig sollen Abfälle ohne weitere Prioritätensetzung stofflich oder energetisch verwertet werden, die Beseitigung wird auf das unvermeidliche Maß reduziert. Die Grenzen zwischen energetischer Verwertung und thermische Behandlung (Beseitigung) sind fließend (Abfallverbrennung).
Wissenschaft
Mehrsprachigkeit hält jung
Mehrsprachigkeit kann nicht nur die kulturelle Kompetenz fördern, sondern auch die Gesundheit. Das legt eine Studie nahe, die Daten von mehr als 86.000 Teilnehmenden in 27 europäischen Ländern ausgewertet hat. Demnach liegt das biologische Alter von multilingualen Personen oft unterhalb ihres tatsächlichen Alters; bei Menschen,...
Wissenschaft
Transport in die Tiefe
Biologische Pumpen regeln den Stoffhaushalt der Ozeane: Sie lagern CO2 ein und wirken damit dem Klimawandel entgegen. von KURT DE SWAAF Es schneit. Langsam rieselt ein steter Strom aus Flocken herab, die weiß im Scheinwerferlicht leuchten. Außerhalb des Kegels herrschen totale Finsternis und Stille. Eine winterliche Fahrt durch...