Lexikon
Abfallbeseitigung
Form der Abfallentsorgung für nicht verwertbare Abfälle mit dem Ziel, sich der Abfälle auf Dauer zu entledigen; im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes wird nicht verwertbarer Abfall durch Verbrennung und anschließende Verwertung bzw. Ablagerung aus der Kreislaufwirtschaft ausgeschleust. Abfälle, die nicht schadlos verwertet werden können, sind beseitigungspflichtig, die Kosten dafür hat der Müllbesitzer zu tragen. Vorrangig bei der Abfallbeseitigung ist grundsätzlich eine umweltschonende Entsorgung mit dem Ziel, bestehende und künftige Umweltgefahren oder Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu vermeiden.
Wissenschaft
Auftrieb für E-Luftschiffe
Luftschiffe sind ein seltener Anblick am Himmel. Doch das könnte sich bald ändern. Denn die fliegenden Riesen ermöglichen eine klimaschonende Luftfahrt – mit Elektroantrieb, Strom aus Sonnenlicht und geeigneten Batterien. von RALF BUTSCHER Wer am Bodensee lebt oder Urlaub macht, kennt das sanfte Brummen am Himmel. Es verrät: Ein...
Wissenschaft
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