Lexikon

Abfallbeseitigung

Form der Abfallentsorgung für nicht verwertbare Abfälle mit dem Ziel, sich der Abfälle auf Dauer zu entledigen; im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes wird nicht verwertbarer Abfall durch Verbrennung und anschließende Verwertung bzw. Ablagerung aus der Kreislaufwirtschaft ausgeschleust. Abfälle, die nicht schadlos verwertet werden können, sind beseitigungspflichtig, die Kosten dafür hat der Müllbesitzer zu tragen. Vorrangig bei der Abfallbeseitigung ist grundsätzlich eine umweltschonende Entsorgung mit dem Ziel, bestehende und künftige Umweltgefahren oder Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu vermeiden.
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