Lexikon
Abfallbeseitigung
Form der Abfallentsorgung für nicht verwertbare Abfälle mit dem Ziel, sich der Abfälle auf Dauer zu entledigen; im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes wird nicht verwertbarer Abfall durch Verbrennung und anschließende Verwertung bzw. Ablagerung aus der Kreislaufwirtschaft ausgeschleust. Abfälle, die nicht schadlos verwertet werden können, sind beseitigungspflichtig, die Kosten dafür hat der Müllbesitzer zu tragen. Vorrangig bei der Abfallbeseitigung ist grundsätzlich eine umweltschonende Entsorgung mit dem Ziel, bestehende und künftige Umweltgefahren oder Störungen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu vermeiden.
Wissenschaft
Auch leise ist zu laut
Wer in der Nähe eines Bahngleises wohnt, wird durch Lärm belästigt. Trotz neuer „Flüsterbremsen“ bleibt noch viel zu tun. von ROLAND BISCHOFF Seit über fünf Jahren ist in der Schweiz der 57 Kilometer lange Gotthard-Basistunnel in Betrieb. Seither fahren täglich 130 bis 160 Züge hindurch, davon zwei Drittel Güter- und ein Drittel...
Wissenschaft
Aufgeschäumt
Ob zum Reinigen, Feuerlöschen oder als schusssicherer Panzer: Schaumartige Materialien lassen sich vielseitig einsetzen – und verblüffen die Forscher immer wieder mit neuen Eigenschaften. von REINHARD BREUER Die Prunkkutsche hat schon bessere Tage gesehen. Die 300 Jahre alte Karosse, die im Marstallmuseum des Nymphenburger...