Lexikon
Zweckverband
Zusammenschluss von Gemeinden und Gemeindeverbänden zur gemeinsamen Erfüllung bestimmter Aufgaben (z. B. Bau und Betrieb von Versorgungsanlagen), in besonderen Fällen sogar unter Beteiligung von natürlichen oder juristischen Personen des Privatrechts, aufgrund freiwilligen (Freiverband) oder gesetzlichen (Pflichtverband) Zusammenschlusses unter staatlicher Aufsicht. Neben dem Zweckverband nach den Zweckverbandsgesetzen gibt es andere, dem Zweckverband sehr ähnliche, aber auf besonderer Rechtsgrundlage beruhende sondergesetzliche Verbände, deren bedeutendster der Kommunalverband Ruhrgebiet ist.
Auch das
schweizerische
Gemeinderecht kennt den Zweckverband für eine Region; Zweckverbände gibt es in der Schweiz besonders für den öffentlichen Nahverkehr und für die Abfallbeseitigung sowie den Gewässerschutz. In Österreich
können Gemeinden durch Landesgesetz zu Verwaltungsgemeinschaften zusammengeschlossen werden (Gemeindeverbände für Einzelzwecke, Art. 116 Abs. 4 BVerfG).
Wissenschaft
Weltraumbier, Betonmischer im All und tote Froscheier
In der Nähe von Luzern gibt es ein spezielles Labor: Es macht Experimente weltraumtauglich und begleitet ihre Realisierung im All. von ALEXANDRA VON ASCHERADEN In gut 400 Kilometer Höhe umkreist die Internationale Raumstation (ISS) mit 27.600 Kilometer pro Stunde die Erde. Sie ist so groß wie ein Fußballfeld. Obwohl international...
Wissenschaft
Gesunder Menschenverstand
Der gesunde Menschenverstand – im Englischen auch als Common Sense bekannt – hieß ursprünglich und bis zum 18. Jahrhundert allgemeiner Menschenverstand, was oftmals als gemeiner Menschenverstand verkürzt wurde und dabei Missfallen erregte. Denn wer wollte schon seinen Verstand für etwas Gemeines einsetzen? Und so kam man...