Lexikon
Zweckverband
Zusammenschluss von Gemeinden und Gemeindeverbänden zur gemeinsamen Erfüllung bestimmter Aufgaben (z. B. Bau und Betrieb von Versorgungsanlagen), in besonderen Fällen sogar unter Beteiligung von natürlichen oder juristischen Personen des Privatrechts, aufgrund freiwilligen (Freiverband) oder gesetzlichen (Pflichtverband) Zusammenschlusses unter staatlicher Aufsicht. Neben dem Zweckverband nach den Zweckverbandsgesetzen gibt es andere, dem Zweckverband sehr ähnliche, aber auf besonderer Rechtsgrundlage beruhende sondergesetzliche Verbände, deren bedeutendster der Kommunalverband Ruhrgebiet ist.
Auch das
schweizerische
Gemeinderecht kennt den Zweckverband für eine Region; Zweckverbände gibt es in der Schweiz besonders für den öffentlichen Nahverkehr und für die Abfallbeseitigung sowie den Gewässerschutz. In Österreich
können Gemeinden durch Landesgesetz zu Verwaltungsgemeinschaften zusammengeschlossen werden (Gemeindeverbände für Einzelzwecke, Art. 116 Abs. 4 BVerfG).
Wissenschaft
Autos im Kreislauf
Um Elektrofahrzeuge fit für die Stoffkreislaufwirtschaft zu machen, müssen Ingenieure umdenken. Es gilt, wenige und recycelte Materialien einzusetzen.
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Wissenschaft
Flüssigkeiten gefrieren später als gedacht
Physiker haben in einem aufwendigen Versuchsaufbau erstmals experimentell untersucht, wann sich in unterkühlten Flüssigkeiten die ersten Kristallisationskeime bilden – der Beginn des Gefrierprozesses. Die ersten Kristalle entstehen demnach deutlich später als bislang vermutet; damit beginnt auch das Gefrieren später und ist...