Lexikon

Zweckverband

Zusammenschluss von Gemeinden und Gemeindeverbänden zur gemeinsamen Erfüllung bestimmter Aufgaben (z. B. Bau und Betrieb von Versorgungsanlagen), in besonderen Fällen sogar unter Beteiligung von natürlichen oder juristischen Personen des Privatrechts, aufgrund freiwilligen (Freiverband) oder gesetzlichen (Pflichtverband) Zusammenschlusses unter staatlicher Aufsicht. Neben dem Zweckverband nach den Zweckverbandsgesetzen gibt es andere, dem Zweckverband sehr ähnliche, aber auf besonderer Rechtsgrundlage beruhende sondergesetzliche Verbände, deren bedeutendster der Kommunalverband Ruhrgebiet ist.
Auch das
schweizerische
Gemeinderecht kennt den Zweckverband für eine Region; Zweckverbände gibt es in der Schweiz besonders für den öffentlichen Nahverkehr und für die Abfallbeseitigung sowie den Gewässerschutz. In
Österreich
können Gemeinden durch Landesgesetz zu Verwaltungsgemeinschaften zusammengeschlossen werden (Gemeindeverbände für Einzelzwecke, Art. 116 Abs. 4 BVerfG).
Pilz, Candida auris
Wissenschaft

Bedrohliche Pilze

Pilzinfektionen breiten sich aus. Was sind die Gründe für das Erstarken wehrhafter Pilze? Und wie lassen sie sich bekämpfen? von SUSANNE DONNER Viele hatten fest gehofft, nach dem Zwischenfall an der Charité würde es hierzulande wieder still um den Hefepilz Candida auris werden. 2021 war der gefürchtete Erreger von einer...

Silizium, Tandem-Photovoltaik-Modul
Wissenschaft

Kristalle für mehr Sonnenstrom

Die Erforschung von Perowskit-Kristallen bringt nicht nur bessere Solarzellen in greifbare Nähe – sie könnte auch zu neuartigen Leuchtdioden führen. von DIRK EIDEMÜLLER Perowskite gelten schon lange als eine interessante Klasse von Materialien. Die Kristalle, die in der Natur recht häufig als Mineralien vorkommen, weisen aufgrund...

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