Lexikon
Zweckverband
Zusammenschluss von Gemeinden und Gemeindeverbänden zur gemeinsamen Erfüllung bestimmter Aufgaben (z. B. Bau und Betrieb von Versorgungsanlagen), in besonderen Fällen sogar unter Beteiligung von natürlichen oder juristischen Personen des Privatrechts, aufgrund freiwilligen (Freiverband) oder gesetzlichen (Pflichtverband) Zusammenschlusses unter staatlicher Aufsicht. Neben dem Zweckverband nach den Zweckverbandsgesetzen gibt es andere, dem Zweckverband sehr ähnliche, aber auf besonderer Rechtsgrundlage beruhende sondergesetzliche Verbände, deren bedeutendster der Kommunalverband Ruhrgebiet ist.
Auch das
schweizerische
Gemeinderecht kennt den Zweckverband für eine Region; Zweckverbände gibt es in der Schweiz besonders für den öffentlichen Nahverkehr und für die Abfallbeseitigung sowie den Gewässerschutz. In Österreich
können Gemeinden durch Landesgesetz zu Verwaltungsgemeinschaften zusammengeschlossen werden (Gemeindeverbände für Einzelzwecke, Art. 116 Abs. 4 BVerfG).
Wissenschaft
News der Woche 14.02.2025
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Das Archiv am Ende des Sonnensystems
Fernab der Sonne ziehen kleine Körper ihre Bahnen, die aus einem Cocktail gefrorener Substanzen bestehen. Sie helfen, die Frühzeit der Planeten zu entschlüsseln. von THORSTEN DAMBECK Makemake, Gongong, Quaoar – manche Himmelskörper jenseits des äußersten großen Planeten Neptun haben seltsame Namen. Sie bewohnen eine Dunkelzone...