Lexikon
Abfallentsorgung
seit In-Kraft-Treten des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (1996) Oberbegriff für Abfallverwertung und Abfallbeseitigung. Im Gegensatz zum früheren Abfallrecht werden auch Rest- oder Wertstoffe wie ungebrauchte Produktionsreste oder recyclingfähiges Altpapier vom Abfallbegriff erfasst. Die Abfallentsorgung schließt alle Maßnahmen und technische Verfahren bis zur Verwertung oder Beseitigung einer Sache ein. Vorrangig sollen Abfälle ohne weitere Prioritätensetzung stofflich oder energetisch verwertet werden, die Beseitigung wird auf das unvermeidliche Maß reduziert. Die Grenzen zwischen energetischer Verwertung und thermische Behandlung (Beseitigung) sind fließend (Abfallverbrennung).
Wissenschaft
»Wir müssen fragen – und zuhören«
Am Lebensende werden Menschen altruistisch, sagt der international renommierte Palliativmediziner Gian Domenico Borasio.
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Wissenschaft
Wie die Zwerge vorwärtskommen
Nanometerkleine Roboter sollen künftig unter anderem durch den menschlichen Körper streifen und krank machende Mikroorganismen unschädlich machen. Doch dafür müssen ihnen die Forscher zunächst einmal die Fähigkeit zur passenden Bewegung beibringen. von REINHARD BREUER Es ist wohl das bizarrste Autorennen der Welt. Beim „Nanocar...