Lexikon

Abfallrahmenrichtlinie

Rahmen für die Abfallentsorgung innerhalb der EU. Die Abfallrahmenrichtlinie konkretisiert die Eigenschaft Abfall, fordert u. a. Maßnahmen zur Begrenzung der Entstehung von Abfällen durch saubere Technologien und die Herstellung wiederverwertbarer und wiederverwendbarer Produkte bzw. die Wiederverwendbarkeit als Sekundärrohstoffe. Sie benennt das Ziel der Entsorgungsautarkie eines jeden Mitgliedsstaates (Abfälle sollen in der am nähesten gelegenen Anlage entsorgt werden), die Verbringung von Abfällen soll durch geeignete planerische Maßnahmen vermindert werden, die vorgenannten Ziele sollen in einem Abfallwirtschaftskonzept festgelegt werden. Eine Reihe von speziellen Richtlinien und Entscheidungen, die zu festgelegten Terminen in das jeweilige nationale Recht umzusetzen sind, enthalten weiter konkretisierte Vorgaben. Die Bundesregierung hat diese Vorgaben mit dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz umgesetzt.
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Ist das Ende des Mooreschen Gesetzes nahe?

Mein erster eigener Computer war ein Commodore 128, dessen Mikroprozessoren 1,4 Millionen Instruktionen pro Sekunde ausführen konnte. Damit war er Ende der 80er-Jahre durchaus ein potenter Heimrechner. Heute dagegen schreibe ich diesen Text auf einem Laptop, der – obwohl er bereits etwas in die Jahre gekommen ist – mehrere...

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Vor rund 3,8 Milliarden Jahren entstanden in der Ursuppe die ersten Bausteine des Lebens. Doch wie konnten sie sich so zusammenlagern, dass daraus individuelle Zellen wurden? Eine Studie zeigt nun einen möglichen Mechanismus auf. Demnach könnten sich spontan Tröpfchen mit verschiedenen komplexen Molekülen zusammengelagert haben....

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