Lexikon
Aut-idem-Regelung
[lateinisch, oder das Gleiche]
Kernstück der 2002 in Kraft getretenen Novelle des Arzneimittelgesetzes (Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz); verpflichtet den Apotheker zur Abgabe eines preisgünstigeren, wirkstoffgleichen und therapeutisch gleichwertigen Arzneimittels an den Kunden, wenn nicht der Arzt selbst ein preisgünstiges Arzneimittel verschreibt oder dies auf dem Rezept ausdrücklich ausschließt (non aut idem). Die Preislinie für günstige Arzneimittel (unteres Preisdrittel) wird von den Spitzenverbänden der Krankenkassen regelmäßig bekannt gegeben.
Wissenschaft
Multitalent Kohlenstoff
Forscher suchen nach Möglichkeiten, Formen elementaren Kohlenstoffs möglichst umweltverträglich und klimaschonend zu gewinnen.
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Wissenschaft
Ich schmier’ Dir eine, Du Stinkbier!
Die Sonne steht schon hoch am Himmel, und in der Sommer-Regel steht: ordentlich eincremen. Wer kleine Kinder hat, der weiß, das kann ein Riesenvergnügen für die ganze Familie sein, vor allem, wenn man es schon eilig hat, außer Haus zu kommen. Auch Erwachsene sind oft noch der Meinung, man müsse die Haut lediglich zu Beginn […]...