Gesundheit A-Z
Aut-idem-Regelung
(lateinisch, „oder das Gleiche“) verpflichtet den Apotheker zur Abgabe eines preisgünstigeren, wirkstoffgleichen und therapeutisch gleichwertigen Arzneimittels an den Kunden, falls das vom Arzt verschriebene Arzneimittel teurer als Vergleichspräparate ist oder die Krankenkasse des Versicherten einen Rabattvertrag für ein bestimmtes geeignetes Arzneimittel abgeschlossen hat. Der Arzt hat die Möglichkeit, einen solchen Ersatz auszuschließen, indem er das auf dem Rezept aufgedruckte „aut idem“ durchstreicht. Ziel der Regelung ist eine Kosteneinsparung bei gleichbleibender Qualität der Versorgung mit Arzneimitteln.
Wissenschaft
Training für eine starke Psyche
Manche Menschen stecken Krisen besser weg als andere und wachsen sogar an Herausforderungen. Neue Forschungen zeigen: Jeder kann sich ein Stück weit gegen Widrigkeiten des Lebens stählen. von CHRISTIAN WOLF Lange Zeit schien es vor allem eine Frage des Schicksals zu sein, ob jemand an stark belastenden Lebenssituationen wie einer...
Wissenschaft
Aufschlussreiche Marker
Biomarker neuen Typs ermöglichen es, Alzheimer im Blut zu erkennen und Depressionen anhand des Hirnstroms aufzuspüren. Zudem lassen sich damit Krebs sowie Erkrankungen von Nerven, Herz und Kreislauf immer häufiger individualisiert behandeln. von CHRISTIAN JUNG Ein häufiges Phänomen: Mehrere Patienten haben dieselbe Diagnose,...
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