Gesundheit A-Z
Aut-idem-Regelung
(lateinisch, „oder das Gleiche“) verpflichtet den Apotheker zur Abgabe eines preisgünstigeren, wirkstoffgleichen und therapeutisch gleichwertigen Arzneimittels an den Kunden, falls das vom Arzt verschriebene Arzneimittel teurer als Vergleichspräparate ist oder die Krankenkasse des Versicherten einen Rabattvertrag für ein bestimmtes geeignetes Arzneimittel abgeschlossen hat. Der Arzt hat die Möglichkeit, einen solchen Ersatz auszuschließen, indem er das auf dem Rezept aufgedruckte „aut idem“ durchstreicht. Ziel der Regelung ist eine Kosteneinsparung bei gleichbleibender Qualität der Versorgung mit Arzneimitteln.
Wissenschaft
Bessere Böden
Weniger Chemie bei vergleichbaren Erträgen: Brasilien arbeitet mit der sogenannten regenerativen Landwirtschaft auf riesigen Flächen.
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Wissenschaft
Grillensaison
Der Sommer steht vor der Tür, und viele Menschen freuen sich auf die sogenannte Grill-Saison. Spätestens seit Anfang dieses Jahres muss man aber sorgfältiger artikulieren. Denn da hat bereits die Grillen-Saison begonnen – auch wenn sich die Vorfreude hierüber bei vielen Menschen wohl in sehr engen Grenzen halten dürfte. Novel...