Gesundheit A-Z
Aut-idem-Regelung
(lateinisch, „oder das Gleiche“) verpflichtet den Apotheker zur Abgabe eines preisgünstigeren, wirkstoffgleichen und therapeutisch gleichwertigen Arzneimittels an den Kunden, falls das vom Arzt verschriebene Arzneimittel teurer als Vergleichspräparate ist oder die Krankenkasse des Versicherten einen Rabattvertrag für ein bestimmtes geeignetes Arzneimittel abgeschlossen hat. Der Arzt hat die Möglichkeit, einen solchen Ersatz auszuschließen, indem er das auf dem Rezept aufgedruckte „aut idem“ durchstreicht. Ziel der Regelung ist eine Kosteneinsparung bei gleichbleibender Qualität der Versorgung mit Arzneimitteln.
Wissenschaft
Urprall statt Urknall?
Unser Universum ist aus dem Kollaps eines Weltalls zuvor entstanden, meinen heute viele Kosmologen – und rätseln, wie dieses wohl beschaffen war. von RÜDIGER VAAS Quantenkosmologie ist nichts für schwache Nerven“, meint Edgar Shaghoulian von der University of California in Santa Cruz. „Sie ist der Wilde Westen der Theoretischen...
Wissenschaft
Gentherapie gegen Krebs
Mit maßgeschneiderten Abwehrzellen lassen sich Blutkrebs und möglicherweise künftig auch andere Krebsarten bekämpfen. von Gerlinde Felix Emily Whitehead hatte Glück im Unglück: Zwar gehörte sie zu den 5 von 100000 Kindern unter sechs Jahren, die pro Jahr an einer akuten lymphatischen Leukämie erkranken. Und ihr half die übliche...