Gesundheit A-Z
Aut-idem-Regelung
(lateinisch, „oder das Gleiche“) verpflichtet den Apotheker zur Abgabe eines preisgünstigeren, wirkstoffgleichen und therapeutisch gleichwertigen Arzneimittels an den Kunden, falls das vom Arzt verschriebene Arzneimittel teurer als Vergleichspräparate ist oder die Krankenkasse des Versicherten einen Rabattvertrag für ein bestimmtes geeignetes Arzneimittel abgeschlossen hat. Der Arzt hat die Möglichkeit, einen solchen Ersatz auszuschließen, indem er das auf dem Rezept aufgedruckte „aut idem“ durchstreicht. Ziel der Regelung ist eine Kosteneinsparung bei gleichbleibender Qualität der Versorgung mit Arzneimitteln.
Wissenschaft
Vom Nutzen der Roten Königin
Ist eine Theorie wahr, wenn sie Prognosen liefert, die sich als korrekt erweisen? In der Wissenschaft gibt es diese Art Wahrheit nicht. Das Problem: Theorien basieren auf allgemeinen Aussagen – und diese lassen sich nicht durch Einzelbeispiele verifizieren. Egal auf wie viele Einzelbeobachtungen man allgemeine Aussagen stützt,...
Wissenschaft
Elektronische Haut mit Magnetsinn
VR-Spiele durch kleine Fingerbewegungen steuern, Displays berührungslos bedienen oder Magnetfelder detektieren: Ein Forschungsteam hat eine neuartige “elektronische Haut” entwickelt, die genau dies ermöglicht. Das hauchfeine Material reagiert schon auf feinste Veränderungen des lokalen Magnetfelds mit Änderungen des elektrischen...