Gesundheit A-Z
Aut-idem-Regelung
(lateinisch, „oder das Gleiche“) verpflichtet den Apotheker zur Abgabe eines preisgünstigeren, wirkstoffgleichen und therapeutisch gleichwertigen Arzneimittels an den Kunden, falls das vom Arzt verschriebene Arzneimittel teurer als Vergleichspräparate ist oder die Krankenkasse des Versicherten einen Rabattvertrag für ein bestimmtes geeignetes Arzneimittel abgeschlossen hat. Der Arzt hat die Möglichkeit, einen solchen Ersatz auszuschließen, indem er das auf dem Rezept aufgedruckte „aut idem“ durchstreicht. Ziel der Regelung ist eine Kosteneinsparung bei gleichbleibender Qualität der Versorgung mit Arzneimitteln.
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