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Aut-idem-Regelung

[lateinisch, oder das Gleiche]
Kernstück der 2002 in Kraft getretenen Novelle des Arzneimittelgesetzes (Arzneimittelausgaben-Begrenzungsgesetz); verpflichtet den Apotheker zur Abgabe eines preisgünstigeren, wirkstoffgleichen und therapeutisch gleichwertigen Arzneimittels an den Kunden, wenn nicht der Arzt selbst ein preisgünstiges Arzneimittel verschreibt oder dies auf dem Rezept ausdrücklich ausschließt (non aut idem). Die Preislinie für günstige Arzneimittel (unteres Preisdrittel) wird von den Spitzenverbänden der Krankenkassen regelmäßig bekannt gegeben.

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