Lexikon

Frauenarbeit

die Erwerbsarbeit sowie die unentgeltliche Familien- und Hausarbeit von Frauen. In der sich im 19. Jahrhundert in Europa und Nordamerika durchsetzenden arbeitsteiligen Industriegesellschaft hingen Art und Ausmaß von Frauenarbeit in erster Linie von der sozialen und rechtlichen Situation der Frauen ab. Überwiegend wurde die Erwerbsarbeit der Frauen schlechter als die der Männer entlohnt, und die Möglichkeit bezahlter Tätigkeit war auf bestimmte Erwerbszweige und Berufe beschränkt. Das Anliegen der Frauenbewegung bestand daher auch darin, Chancengleichheit in Ausbildung und Beruf und Gleichberechtigung im Erwerbsleben durchzusetzen sowie Einkommensdifferenzen zu beseitigen. Gleichzeitig war es nach 1945 das gesellschaftspolitische Bestreben, Familien- und Hausarbeit partnerschaftlich zu gestalten, Familie und Beruf besser miteinander zu vereinbaren und der Frau die Möglichkeit zu geben, ihren Tätigkeitsschwerpunkt frei zu wählen. In Deutschland wurden seit Ende des 19. Jahrhunderts gesetzliche Regelungen zur Frauenarbeit, z. T. auch aufgrund von Gerichtsentscheiden und internationaler bzw. europäischer Rechtsetzung getroffen, u. a. in folgenden Bereichen: Arbeitsschutz, Arbeitszeit, Aufhebung von Beschäftigungsverboten, Ausbildungsregeln, Mutterschutz, Erziehungsurlaub und -geld, Schwangerenhilfe, Recht auf Kindergartenplatz, Diskriminierungsverbote, Beseitigung geschlechtsspezifischer Nachteile auf dem Arbeitsmarkt. 1994 wurde Art. 3 Abs. 2 GG ergänzt; darin verpflichtet sich der Staat, die tätsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern. Dennoch gibt es trotz der Zunahme der Frauenerwerbstätigkeit seit den 1950er Jahren noch immer Unterschiede zwischen der Arbeit von Frauen und Männern: Frauen haben insbesondere aufgrund von Berufsstruktur, Tätigkeit in geringer qualifizierten Bereichen und vermehrter Teilzeitarbeit geringere Durchschnittsverdienste. So ist auch der Anteil der Frauen in höheren Positionen geringer als derjenige der Männer. Die beruflichen Aufstiegschancen für Frauen sind schlechter, weil die Erwerbsarbeit z. T. mehrfach wegen Kindererziehung unterbrochen wird. Erziehungsurlaub (seit 2001: Elternzeit) wird in Deutschland nur zu 5% von Vätern genommen.
Weltweit gibt es abhängig von Kulturkreis, Entwicklungsstand des Landes, Sozial- und Familienpolitik, Arbeitsmarkt, sozialer Stellung, Bildungsniveau und Kinderzahl große Unterschiede in der Struktur von Frauenarbeit: Während in den sozialistischen Ländern die Erwerbsarbeit gefördert wurde, z. T. sogar verpflichtend war, ist in islamischen Ländern eine Tätigkeit von Frauen außerhalb von Haus und Familie häufig nicht erwünscht. In vielen Entwicklungsländern trägt die Frau den größten Teil zur Familienversorgung bei, vielfach traditionell bedingt, aber auch wegen der mangelnden Möglichkeit für Männer, eine dauerhafte und regelmäßige Erwerbsarbeit zu finden. In den Industriestaaten nimmt die Erwerbstätigkeit der Frauen in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit ab, auch weil Frauen aufgrund ihrer häufig geringeren Qualifikation und kürzeren Betriebszugehörigkeit stärker von Stellenabbau betroffen sind. Der Wert der von Frauen geleisteten Familien- und Hausarbeit (einschließlich Pflege von Angehörigen) wird in den Industriestaaten auf 3050% der Wirtschaftsleistung insgesamt geschätzt.
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