Lexikon
Kostendeckungsprinzip
ein Grundsatz, nach dem ein Leistungsentgelt so bemessen wird, dass es (nur) die Kosten der Leistung deckt. Das Kostendeckungsprinzip gilt kraft gesetzlicher Anordnung vor allem im Abgabenrecht; hier bestimmt es als Obergrenze für die Bemessung einer Gebühr, dass das Gebührenaufkommen den Verwaltungsaufwand für die gebührenpflichtige Verwaltungsleistung insgesamt nicht übersteigen darf. Dieser am Gesamtertrag orientierte Gebührenmaßstab wird ergänzt durch das als Ausdruck des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes geltende Äquivalenzprinzip, das auf die individuelle Inanspruchnahme der Verwaltungsleistung abstellt.
Wissenschaft
News der Woche 06.09.2024
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Wie Kohlenstoff Metall-Katalysatoren auf Trab bringt
Metallpartikel wie Silber oder Kupfer können als Katalysatoren chemische Reaktionen beschleunigen. Noch besser tun sie dies in Kombination mit Kohlenstoff: Wenn man Silber-Nanopartikel auf einer Kohlenstoff-Basis platziert, erhält man einen zweihundertfach aktiveren Katalysator, wie Chemiker herausgefunden haben. Solche Effekte...