Lexikon

Kostendeckungsprinzip

ein Grundsatz, nach dem ein Leistungsentgelt so bemessen wird, dass es (nur) die Kosten der Leistung deckt. Das Kostendeckungsprinzip gilt kraft gesetzlicher Anordnung vor allem im Abgabenrecht; hier bestimmt es als Obergrenze für die Bemessung einer Gebühr, dass das Gebührenaufkommen den Verwaltungsaufwand für die gebührenpflichtige Verwaltungsleistung insgesamt nicht übersteigen darf. Dieser am Gesamtertrag orientierte Gebührenmaßstab wird ergänzt durch das als Ausdruck des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes geltende Äquivalenzprinzip, das auf die individuelle Inanspruchnahme der Verwaltungsleistung abstellt.
Gehirn und Cannabis
Wissenschaft

Cannabis beeinflusst das Arbeitsgedächtnis

Wer gerade gekifft hat, kann nicht unbedingt Bestleistungen bei Denkaufgaben erwarten. Doch wie wirkt sich Cannabis langfristig auf das Gehirn aus? Die bisher größte Studie zu diesem Thema zeigt anhand von Hirnscans von über 1000 Freiwilligen, dass das Arbeitsgedächtnis bei intensiven Konsumenten weniger aktiv ist – auch, wenn...

Wissenschaft

Gravitationswellen von fremden Raumschiffen?

Physiker berechnen neue Möglichkeiten, außerirdische Intelligenzen nachzuweisen. von RÜDIGER VAAS Von Fiction zu Science ist es oft nur ein kurzer Weg. Wieder einmal demonstriert hat das eine Gruppe US-amerikanischer Physiker um Luke Sellers und Alexey Bobrick. Ihr Thema: Technosignaturen mutmaßlicher Superzivilisationen im All,...

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