Lexikon
Regịstergericht
Gericht zur Führung von Urkundsbüchern, z. B. des Handels- und Genossenschafts-, des Güterrechts- und des Vereinsregisters. Registergericht ist in Deutschland das Amtsgericht; zuständig ist in der Regel ein Rechtspfleger; Richtervorbehalte enthält das Rechtspflegegesetz. Grundbuch. – In Österreich ist Registergericht der Gerichtshof 1. Instanz (und zwar das Handelsgericht). In der Schweiz bestehen Registerämter, die das Handels-(zugleich Vereins-)register, das Güterrechts- und das Zivilstandsregister führen.
Wissenschaft
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Wissenschaft
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„Erstens kommt es anders, und zweitens als man denkt.“ Diese Formulierung stammt von Wilhelm Busch, der damit die Erwartungen des 19. Jahrhunderts poetisch auf den Punkt gebracht hat. Damals wurde Wissenschaft zum Beruf, was für den Soziologen Max Weber bedeutete, dass die Welt berechenbar und damit entzaubert wurde. Dies geschah...
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