Lexikon

Richteranklage

in Deutschland Maßnahme des Verfassungsschutzes gegen Richter: Auf Antrag des Bundestags kann das Bundesverfassungsgericht anordnen, dass ein Bundesrichter, der gegen die Grundsätze des GG oder gegen die verfassungsmäßige Ordnung eines Landes verstoßen hat, in ein anderes Amt oder in den Ruhestand zu versetzen, bei Vorsatz auch, dass er zu entlassen ist (Art. 98 Abs. 2 GG). Entsprechende Regelungen bestehen in allen Ländern außer in Bayern und dem Saarland auch für Landesrichter.
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