Lexikon

Bundesrichter

Richter an den obersten Bundesgerichten; sie werden vom Bundesminister der Justiz gemeinsam mit dem Richterwahlausschuss berufen und vom Bundespräsidenten ernannt; sie müssen das 35. Lebensjahr vollendet haben. In der Schweiz heißen Bundesrichter die Richter des Bundesgerichts, die von der Bundesversammlung auf 6 Jahre gewählt werden. Richter, Landesrichter, Richterwahl.