Lexikon

Richterwahl

Berufung von Richtern durch Wahl. In Deutschland werden die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt; die Richter der obersten Bundesgerichte werden dagegen vom betreffenden Fachminister (z. B. Bundesgerichtshof: Bundesminister der Justiz; Bundesverwaltungsgericht: Bundesminister des Innern) gemeinsam mit einem Richterwahlausschuss berufen. Die gewählten Richter werden vom Bundespräsidenten ernannt. Auch in den Ländern Berlin, Bremen, Hamburg und Hessen werden die Richter durch den Justizsenator bzw. den Justizminister gemeinsam mit einem Richterwahlausschuss berufen.
Die Farblithografie „Im Hafen einer Hansestadt“ ist Teil einer Serie kulturgeschichtlicher Bilder, entstanden um 1909.
Wissenschaft

Routen des Reichtums

Schon seit der Antike blüht der Handel übers Meer. In der Frühen Neuzeit wurde die ganze Welt für den Fernhandel erschlossen –im Menschenhandel mit afrikanischen Sklaven erreichte der Kampf um die größten Profite seinen traurigen Höhepunkt. Von ROLF HEßBRÜGGE Was man in Rom nicht sieht, gibt es nicht und hat es nie gegeben“,...

Sagnac-Interferometer
Wissenschaft

Erdrotation mit Quantenverschränkung gemessen

Mit Hilfe verschränkter Quantenteilchen haben Forschende den Einfluss der Erdrotation gemessen. Damit bauen sie eine Brücke zwischen der Quantenmechanik und Einsteins allgemeiner Relativitätstheorie. Für ihr Experiment nutzten die Forschenden den sogenannten Sagnac-Effekt aus. Dieser führt dazu, dass die Rotation der Erde die...

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