Lexikon
Richterwahl
Berufung von Richtern durch Wahl. In Deutschland werden die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt; die Richter der obersten Bundesgerichte werden dagegen vom betreffenden Fachminister (z. B. Bundesgerichtshof: Bundesminister der Justiz; Bundesverwaltungsgericht: Bundesminister des Innern) gemeinsam mit einem Richterwahlausschuss berufen. Die gewählten Richter werden vom Bundespräsidenten ernannt. Auch in den Ländern Berlin, Bremen, Hamburg und Hessen werden die Richter durch den Justizsenator bzw. den Justizminister gemeinsam mit einem Richterwahlausschuss berufen.
Wissenschaft
Konvergent oder kontingent?
Auf der Suche nach Antworten auf die wirklich großen Fragen passiert es oft, dass verschiede Theorien miteinander wetteifern. Wetteifern deswegen, weil sie nach klarem Entweder-oder-Schema vermeintlich nicht unter einen Hut zu bringen sind. Dabei lassen große Fragen gerade in der Biologie häufig auch mehrere Antworten...
Wissenschaft
Umweltfreundliches Ammoniak aus Abwasser
Die industrielle Herstellung von Ammoniak benötigt bislang viel Energie und ist für hohe CO2-Emissionen verantwortlich. Eine Studie zeigt nun eine Alternative auf: Mit Hilfe eines elektrochemischen Ansatzes ist es Forschenden gelungen, Ammoniak aus nitratbelastetem Abwasser zu gewinnen. Dabei kommt ein Dreikammer-System zum...