Lexikon
Richterwahl
Berufung von Richtern durch Wahl. In Deutschland werden die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt; die Richter der obersten Bundesgerichte werden dagegen vom betreffenden Fachminister (z. B. Bundesgerichtshof: Bundesminister der Justiz; Bundesverwaltungsgericht: Bundesminister des Innern) gemeinsam mit einem Richterwahlausschuss berufen. Die gewählten Richter werden vom Bundespräsidenten ernannt. Auch in den Ländern Berlin, Bremen, Hamburg und Hessen werden die Richter durch den Justizsenator bzw. den Justizminister gemeinsam mit einem Richterwahlausschuss berufen.
Wissenschaft
Spurensuche im Mondgestein
Nach jahrzehntelanger Pause untersuchen Kosmochemiker wieder frisches Gestein von der Mondoberfläche. Erstmals inspizieren sie auch Proben von der rätselhaften Rückseite des Erdtrabanten. von THORSTEN DAMBECK Wer ein Stück vom Mond haben will, muss es persönlich beim Eigentümer abholen. So im September 1969, als Hans Voshage, ein...
Wissenschaft
Eine für alle
Ameisen und Menschen leben in großen Gemeinschaften. Doch während wir unser Glück in verschiedenen Lebensformen suchen, folgen alle Ameisen dieser Welt einem altruistischen Verhalten als Leitmotiv. Das Kollektiv steht über allem. von PHOEBE KOPPENDORFER Sie riechen den Alarm. Wie ein Lauffeuer verbreitet sich das olfaktorische...