Lexikon

Richterwahl

Berufung von Richtern durch Wahl. In Deutschland werden die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt; die Richter der obersten Bundesgerichte werden dagegen vom betreffenden Fachminister (z. B. Bundesgerichtshof: Bundesminister der Justiz; Bundesverwaltungsgericht: Bundesminister des Innern) gemeinsam mit einem Richterwahlausschuss berufen. Die gewählten Richter werden vom Bundespräsidenten ernannt. Auch in den Ländern Berlin, Bremen, Hamburg und Hessen werden die Richter durch den Justizsenator bzw. den Justizminister gemeinsam mit einem Richterwahlausschuss berufen.
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Neutrinos von den Nachbarn

Geisterteilchen und Gravitationswellen: Sind sie die Signalträger und Uhren von Superzivilisationen? von RÜDIGER VAAS Es ist kein Zufall, dass die Suche nach außerirdischen Intelligenzen (SETI) im Bereich der elektromagnetischen Strahlung begann. Denn auch eine Fahndung nach dem ganz Fremden setzt ein Vorstellungsvermögen von dem...

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Wissenschaft

Wertvoller Algen-Dschungel

Große Meeresalgen schützen das Klima – und sie sind als nachwachsender Rohstoff vielseitig einsetzbar. Forscher suchen nach Wegen, beides miteinander zu vereinen. von BETTINA WURCHE Grünbraune Algenteile türmen sich am Strand, im Wasser schwappen schlaffe Wedel und Stiele hin und her. Unter der Meeresoberfläche wiegt sich ein...

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