Lexikon
Richterwahl
Berufung von Richtern durch Wahl. In Deutschland werden die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt; die Richter der obersten Bundesgerichte werden dagegen vom betreffenden Fachminister (z. B. Bundesgerichtshof: Bundesminister der Justiz; Bundesverwaltungsgericht: Bundesminister des Innern) gemeinsam mit einem Richterwahlausschuss berufen. Die gewählten Richter werden vom Bundespräsidenten ernannt. Auch in den Ländern Berlin, Bremen, Hamburg und Hessen werden die Richter durch den Justizsenator bzw. den Justizminister gemeinsam mit einem Richterwahlausschuss berufen.
Wissenschaft
News der Woche 23.08.2024
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Wissenschaft
Trias-Jura-Aussterben durch Kälte statt Hitze
Was steckte hinter dem großen Massenaussterben vor rund 202 Millionen Jahren, das die Ära der Dinosaurier einläutete? Bisher wurde dafür eine globale Erwärmung im Zuge von intensivem Vulkanismus verantwortlich gemacht. Doch neue Studienergebnisse lassen nun vermuten, dass plötzliche vulkanische Winter den terrestrischen Lebewesen...