Lexikon
Richterwahl
Berufung von Richtern durch Wahl. In Deutschland werden die Mitglieder des Bundesverfassungsgerichts je zur Hälfte vom Bundestag und vom Bundesrat gewählt; die Richter der obersten Bundesgerichte werden dagegen vom betreffenden Fachminister (z. B. Bundesgerichtshof: Bundesminister der Justiz; Bundesverwaltungsgericht: Bundesminister des Innern) gemeinsam mit einem Richterwahlausschuss berufen. Die gewählten Richter werden vom Bundespräsidenten ernannt. Auch in den Ländern Berlin, Bremen, Hamburg und Hessen werden die Richter durch den Justizsenator bzw. den Justizminister gemeinsam mit einem Richterwahlausschuss berufen.

Wissenschaft
Was wissen die Aliens?
Es gibt über 2000 benachbarte Sternsysteme, von wo aus sich die Erde entdecken ließe. In Dutzenden davon könnten hypothetische Außerirdische sogar unsere Radio- und TV-Signale auffangen. von THORSTEN DAMBECK Herzliche Grüße an alle“, lautet die deutschsprachige Kurzbotschaft, die seit 1977 zu den Sternen fliegt. Zu Beginn dieses...

Wissenschaft
Starker Mann, schwache Frau?
Stereotype beeinflussen Diagnose und Behandlung – und damit maßgeblich unsere Gesundheit. von RUTH EISENREICH (Text) und RICARDO RIO RIBEIRO MARTINS (Illustrationen) Ein fünfjähriges Kind sitzt auf dem Schoß seines Vaters. Es trägt ein rotes T-Shirt, Shorts, die halblangen blonden Haare fallen ihm ins Gesicht. „Au!“, ruft das...