Lexikon

Wahrheitsbeweis

Beweis der Wahrheit einer ehrenrührigen Tatsachenbehauptung über einen anderen. Ist die Behauptung erweislich wahr, so trifft den, der sie aufgestellt hat, weder eine strafrechtliche (etwa wegen übler Nachrede, § 186 StGB) noch eine zivilrechtliche Verantwortlichkeit (Klage auf Widerruf oder Unterlassung).

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