Lexikon
Werklieferungsvertrag
Vertrag über die Herstellung von Gegenständen aus Material, das vom Unternehmer zu liefern ist; rechtliche Behandlung bis zum 1. 1. 2002 nach § 651 BGB (alte Fassung) bei Herstellung vertretbarer Sachen als Kauf, sonst als Werkvertrag. § 651 (neue Fassung) ordnet an, dass die Lieferung beweglicher Sachen, die erst herzustellen oder zu erzeugen sind, unabhängig von der Herkunft des Materials und der Art der Sachen (vertretbar oder nicht vertretbar) stets dem Kaufrecht unterfällt.

Wissenschaft
Der jüngste Neutronenstern
Astronomen haben in der Großen Magellan’schen Wolke das bizarre Relikt der berühmten Supernova von 1987 gesichtet. Der entstandene Neutronenstern heizt den Staub, der ihn einhüllt, gewaltig auf. von THORSTEN DAMBECK Lange mussten die Astronomen auf diese Sternexplosion warten – etwas Ähnliches war zuletzt zu Beginn des 17....

Wissenschaft
Am Kern der Zeit
Auf dem langen Weg zur hypergenauen Zeitmessung gibt es Fortschritte: Noch präziser als die heutigen Atomuhren sollen eines Tages sogenannte Kernuhren sein. von DIRK EIDEMÜLLER Die Menschheit hat verstanden, wie Sterne entstehen und vergehen, wie der Kosmos wächst, wie Tierarten sich entwickeln und aussterben. Doch nichts ist so...