Lexikon

Werklieferungsvertrag

Vertrag über die Herstellung von Gegenständen aus Material, das vom Unternehmer zu liefern ist; rechtliche Behandlung bis zum 1. 1. 2002 nach § 651 BGB (alte Fassung) bei Herstellung vertretbarer Sachen als Kauf, sonst als Werkvertrag. § 651 (neue Fassung) ordnet an, dass die Lieferung beweglicher Sachen, die erst herzustellen oder zu erzeugen sind, unabhängig von der Herkunft des Materials und der Art der Sachen (vertretbar oder nicht vertretbar) stets dem Kaufrecht unterfällt.
Pferde beim Grasen in Serbien
Wissenschaft

Wie sich die Pferde über die Welt verbreiteten

Ausgehend von Westasien und dem Orient haben sich domestizierte Pferde in der ganzen Welt verbreitet. Eine Studie kartiert nun, auf welchen Wegen sich aus dem Orient stammende Pferde wie Araber verbreitet haben und welche genetischen Spuren sie in modernen Pferderassen hinterlassen haben. Demnach gelangten diese Pferde zum einen...

Ranis, Zlatý kůň
Wissenschaft

Die Spuren der ersten modernen Menschen

Vor über 40.000 Jahren lebten moderne Menschen und Neandertaler Seite an Seite in Europa. DNA-Analysen ermöglichen es Forschern heute, Knochen auf verwandtschaftliche Verbindungen hin zu untersuchen. Eine Studie über die Funde im thüringischen Ranis und im tschechischen Zlatý kůň hat nun erstaunliche Ergebnisse geliefert. von...

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