Lexikon
Abhörverbot
strafrechtliches Verbot (§ 201 StGB), das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abzuhören (z. B. mit einem Minispion oder durch „Anzapfen“ eines Telefonanschlusses). Aufgrund des Gesetzes zu Art. 10 GG vom 13. 8. 1968 haben nur die Strafverfolgungs- und Verfassungsschutzbehörden die Befugnis, Telefongespräche abzuhören (bei Verdacht verfassungsfeindlicher Betätigung). Durch die Gesetze vom 26. 3. 1998 und 4. 5. 1998 zum sog. großen Lauschangriff erweitert; nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. 3. 2004 nur noch enger Anwendungsbereich.
Wissenschaft
„Punk“ und „Emo“ verändern die Weichtier-Geschichte
Frühe Weichtiere galten bislang als anatomisch eher simpel strukturiert, doch zwei neue Fossilienfunde aus England stellen diese Vorstellung nun in Frage. Bei den 430 Millionen Jahre alten Urzeit-Mollusken handelt es sich um Wesen, die einer Mischung aus Schnecken und Würmern ähnelten und deren Panzer mit markanten Stacheln...
Wissenschaft
News der Woche 28.11.2025
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