Lexikon
Abhörverbot
strafrechtliches Verbot (§ 201 StGB), das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abzuhören (z. B. mit einem Minispion oder durch „Anzapfen“ eines Telefonanschlusses). Aufgrund des Gesetzes zu Art. 10 GG vom 13. 8. 1968 haben nur die Strafverfolgungs- und Verfassungsschutzbehörden die Befugnis, Telefongespräche abzuhören (bei Verdacht verfassungsfeindlicher Betätigung). Durch die Gesetze vom 26. 3. 1998 und 4. 5. 1998 zum sog. großen Lauschangriff erweitert; nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. 3. 2004 nur noch enger Anwendungsbereich.
Wissenschaft
Mir ist so langweilig!
Überraschend, aber wahr: Langeweile hat auch ihre guten Seiten, wie neue Studien zeigen. von CHRISTIAN WOLF Langeweile ist lästig. Wer sie spürt, will das fade Gefühl loswerden – was gerade in Corona-Zeiten mit den eingeschränkten Freizeitmöglichkeiten nicht so einfach ist. Und Langeweile hat weitere Schattenseiten: Studien...
Wissenschaft
»Die Physik belehrt uns eines Besseren«
Die Meereisphysikerin Stefanie Arndt untersucht antarktischen Schnee. Im Interview berichtet sie, welche Erkenntnisse sie daraus zur Klimaveränderung ziehen kann. Das Gespräch führte SALOME BERBLINGER Frau Dr. Stefanie Arndt, Ihre Kollegen auf dem Forschungsschiff Polarstern nennen Sie liebevoll „Schneefrau“. Was fasziniert Sie...
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Alexa hört auf Gefühle
Apollo-Projekt zum Mars
Leben im Extremen
Wie sich Städte gegen Hitze rüsten
Schlaflos bei Vollmond?
Auf Tuchfühlung mit dem Computer