Lexikon

Abhörverbot

strafrechtliches Verbot (§ 201 StGB), das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abzuhören (z. B. mit einem Minispion oder durch „Anzapfen“ eines Telefonanschlusses). Aufgrund des Gesetzes zu Art. 10 GG vom 13. 8. 1968 haben nur die Strafverfolgungs- und Verfassungsschutzbehörden die Befugnis, Telefongespräche abzuhören (bei Verdacht verfassungsfeindlicher Betätigung). Durch die Gesetze vom 26. 3. 1998 und 4. 5. 1998 zum sog. großen Lauschangriff erweitert; nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. 3. 2004 nur noch enger Anwendungsbereich.
MIT, Schlafforschung
Wissenschaft

Manipulierte Träume

Werbung – das sind bunte Straßenplakate, Jingles im Radio und Spots in Kino und Fernsehen. Doch es könnte künftig neue Werbeflächen geben: unsere Träume. von DÉSIRÉE KARGE Robert Stickgold macht sich Sorgen. „Das kann unsere Erinnerungen verändern, Politiker können damit unsere Meinung manipulieren, und Süchtige drohen dadurch,...

alter Mann hält sich mit schmerzverzerrtem Gesicht die Hände
Wissenschaft

Gene haben mehr Einfluss auf Gicht als der Lebensstil

Gicht wird häufig als Wohlstandskrankheit und Folge einer ungesunden Ernährung betrachtet. Doch statt Lebensstil bestimmen viel mehr die Gene darüber, ob eine Person an Gicht erkrankt, wie eine aktuelle Studie zeigt. Die Forschenden haben zahlreiche zuvor unbekannte genetische Varianten identifiziert, die an der schmerzhaften...

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