Lexikon
Abhörverbot
strafrechtliches Verbot (§ 201 StGB), das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen mit einem Abhörgerät abzuhören (z. B. mit einem Minispion oder durch „Anzapfen“ eines Telefonanschlusses). Aufgrund des Gesetzes zu Art. 10 GG vom 13. 8. 1968 haben nur die Strafverfolgungs- und Verfassungsschutzbehörden die Befugnis, Telefongespräche abzuhören (bei Verdacht verfassungsfeindlicher Betätigung). Durch die Gesetze vom 26. 3. 1998 und 4. 5. 1998 zum sog. großen Lauschangriff erweitert; nach Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. 3. 2004 nur noch enger Anwendungsbereich.
Wissenschaft
Fisch statt Kuh
Um die wachsende Weltbevölkerung satt zu bekommen, ist Fisch besser geeignet als Fleisch. Liefern könnten ihn Aquakulturen, deren Produktion in den letzten 50 Jahren global von 2 Millionen auf über 80 Millionen Tonnen gestiegen ist. von HARTMUT NETZ Im Vergleich zur Haltung von Hühnern, Rindern oder Schweinen ist die Fischzucht...
Wissenschaft
Molekülfragmente auf dem Katapult
Die Dynamik beim Aufbrechen von Molekülen ist bislang nur schlecht verstanden. Ein französisch-deutsches Forschungsteam bringt nun etwas Licht ins Dunkel. von DIRK EIDEMÜLLER Wenn energiereiche Strahlung auf Moleküle trifft, kann viel geschehen. Ultraviolette Strahlung bringt beispielsweise bestimmte Stoffe zur Fluoreszenz....