Lexikon
Altersentlastungsbetrag
nach § 24 a Einkommensteuergesetz steuerfrei bleibender Betrag von 40% (seit 1990 maximal 1908 Euro pro Jahr) des Arbeitslohns und der Summe der Einkünfte, die nicht Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sind (ausgenommen Versorgungsbezüge und Leibrenten), bei Steuerpflichtigen, die vor Beginn des Kalenderjahres das 64. Lebensjahr vollendet haben. Bei zusammen veranlagten Ehegatten, die beide das 64. Lebensjahr vollendet haben, steht der Altersentlastungsbetrag beiden Ehegatten zu.
Wissenschaft
Pioniere im Quantenkosmos
Der Physiknobelpreis 2022 zeichnete drei Wissenschaftler aus, die mit ausgeklügelten Experimenten das Fundament zur Entwicklung von Quantentechnologien wie dem Quanteninternet gelegt haben
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Wissenschaft
Flugsaurier: Zu Fuß zum Erfolg
Wie lebten Pterosaurier, wenn sie nicht in der Luft unterwegs waren? Diese Frage beleuchtet nun eine Untersuchung der Hände und Füße zahlreicher Arten aus der gesamten Entwicklungsgeschichte der Flugechsen. Die Ergebnisse verdeutlichen, dass die frühen Vertreter noch an das Klettern in Bäumen angepasst waren, während spätere...