Lexikon
Altersentlastungsbetrag
nach § 24 a Einkommensteuergesetz steuerfrei bleibender Betrag von 40% (seit 1990 maximal 1908 Euro pro Jahr) des Arbeitslohns und der Summe der Einkünfte, die nicht Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sind (ausgenommen Versorgungsbezüge und Leibrenten), bei Steuerpflichtigen, die vor Beginn des Kalenderjahres das 64. Lebensjahr vollendet haben. Bei zusammen veranlagten Ehegatten, die beide das 64. Lebensjahr vollendet haben, steht der Altersentlastungsbetrag beiden Ehegatten zu.
Wissenschaft
KI-Stift könnte Parkinson-Diagnostik verbessern
Parkinson wird oft erst diagnostiziert, wenn die Betroffenen bereits unter deutlichen Symptomen wie Zittern leiden. Die bis dahin entstandenen Schäden im Gehirn lassen sich jedoch nicht wieder rückgängig machen. Um die neurodegenerative Krankheit früher diagnostizieren zu können, haben Forschende nun einen Stift entwickelt, der...
Wissenschaft
Körperabwehr gegen Krebs
Immuntherapien sind die neue tragende Säule der Krebsmedizin. Bei manchen Patienten vollbringen sie wahre Wunder, bei anderen verfehlen sie ihre Wirkung. Warum? von SUSANNE DONNER Bei der Vorstellung kann einem mulmig zumute werden: Tag für Tag entstehen in jedem von uns Krebszellen. „Hundertfach. Es ist etwas ganz Normales“,...