Lexikon
Altersentlastungsbetrag
nach § 24 a Einkommensteuergesetz steuerfrei bleibender Betrag von 40% (seit 1990 maximal 1908 Euro pro Jahr) des Arbeitslohns und der Summe der Einkünfte, die nicht Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sind (ausgenommen Versorgungsbezüge und Leibrenten), bei Steuerpflichtigen, die vor Beginn des Kalenderjahres das 64. Lebensjahr vollendet haben. Bei zusammen veranlagten Ehegatten, die beide das 64. Lebensjahr vollendet haben, steht der Altersentlastungsbetrag beiden Ehegatten zu.
Wissenschaft
Tierisches Leben unter dem Meeresboden
Unter der Lavakruste des Meeresbodens rund um hydrothermale Schlote tummelt sich mehr Leben als bislang angenommen. In Hohlräumen der Kruste haben Forschende zahlreiche Meerestiere entdeckt, darunter ausgewachsene sesshafte Röhrenwürmer sowie mobile Tiere wie Würmer und Schnecken. Die Entdeckung deutet auf bisher unbekannte...
Wissenschaft
Standheizung
Die Hitze der Stadt ist im Sommer brutal. Da man fürchterlich matt ist, wird das Leben zur Qual“, heißt es im Lied „Oben ohne“ des österreichischen Schlagersängers Reinhard Fendrich. Obwohl er darin vor allem über Barbusigkeit in Wiens Freibädern singen wollte, hat er damit auch eine präzise Beschreibung dessen geliefert, was...