Lexikon
Altersentlastungsbetrag
nach § 24 a Einkommensteuergesetz steuerfrei bleibender Betrag von 40% (seit 1990 maximal 1908 Euro pro Jahr) des Arbeitslohns und der Summe der Einkünfte, die nicht Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sind (ausgenommen Versorgungsbezüge und Leibrenten), bei Steuerpflichtigen, die vor Beginn des Kalenderjahres das 64. Lebensjahr vollendet haben. Bei zusammen veranlagten Ehegatten, die beide das 64. Lebensjahr vollendet haben, steht der Altersentlastungsbetrag beiden Ehegatten zu.
Wissenschaft
Der eiserne Kern der Erde
Tief im Innern unseres Planeten verbirgt sich eine heiße Metallkugel – der Erdkern. Seine äußere Zone ist flüssig, dort entsteht das irdische Magnetfeld. Doch was genau geht hier vor, und hat es die Evolution beeinflusst? von THORSTEN DAMBECK Der 17. Juni 1929 war für viele Neuseeländer kein guter Tag. Damals erschütterte ein...
Wissenschaft
Photonenzähler und Dunkelfelder
Mit trickreichen neuen Techniken für die Computertomografie ermöglichen Forscher einen einzigartig scharfen Blick in den menschlichen Körper und sammeln wertvolle Informationen, die für die Mediziner bei der Diagnose von Erkrankungen bislang unzugänglich waren. von RALF BUTSCHER Es herrschte Feierlaune an der Uniklinik Mainz, als...