Lexikon
Altersentlastungsbetrag
nach § 24 a Einkommensteuergesetz steuerfrei bleibender Betrag von 40% (seit 1990 maximal 1908 Euro pro Jahr) des Arbeitslohns und der Summe der Einkünfte, die nicht Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit sind (ausgenommen Versorgungsbezüge und Leibrenten), bei Steuerpflichtigen, die vor Beginn des Kalenderjahres das 64. Lebensjahr vollendet haben. Bei zusammen veranlagten Ehegatten, die beide das 64. Lebensjahr vollendet haben, steht der Altersentlastungsbetrag beiden Ehegatten zu.
Wissenschaft
Satt schon vor dem ersten Bissen
Der Anblick köstlicher Speisen wirkt auf die meisten Menschen appetitanregend. Wer dagegen die neuen Abnehmspritzen nutzt, wird häufig schon satt, wenn er Essen auch nur ansieht. In Versuchen mit Mäusen und Menschen hat eine Studie nun aufgeklärt, welche Vorgänge im Gehirn für diesen Effekt verantwortlich sind. Demnach vermitteln...
Wissenschaft
Warum manche Menschen keine Freude an Musik empfinden
Musik kann uns emotional berühren, zum Tanzen animieren und soziale Beziehungen fördern. Doch manche Menschen lassen die Klänge kalt – obwohl ihr Gehör intakt ist und sie in anderen Bereichen durchaus Freude empfinden. Studien zeigen, dass bei diesen „musikalischen Anhedonisten“ die Verbindung zwischen der Hörrinde und den...
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