Lexikon
Armutszeugnis
behördliche Bescheinigung über das Unvermögen einer Partei zur Bestreitung der Prozesskosten im Zivilprozess gemäß § 118 ZPO. Ausstellende Behörde war die Ortspolizei- oder Gemeindebehörde des Wohnsitzes oder Aufenthaltsorts der das Armenrecht beantragenden Partei; mit Wirkung vom 1. 1. 1981 neu geregelt durch das Gesetz über die Prozesskostenhilfe.
In Österreich: Armenrechtszeugnis.
Wissenschaft
Pflanzen als Biofilter
Forschende reinigen verseuchte Böden und Gewässer etwa mithilfe von Schilfgewächsen. Auf diesem Weg lassen sich gezielt Rohstoffe gewinnen. von CHRISTIAN JUNG Abgelagert in den Böden oder gelöst in den Gewässern der Erde: Weltweit werden riesige Mengen von Substraten an Orten gemessen, an denen sie ein enormes Schadstoffpotenzial...
Wissenschaft
Der Kosmologe von Königsberg
Vor 300 Jahren wurde Immanuel Kant geboren. Der Philosoph war auch ein kühner Vordenker in den Naturwissenschaften. von RÜDIGER VAAS Eine „Milchstraße von Welten“ sei nicht mehr als eine Blume oder ein Insekt verglichen mit der ganzen Erde. Was wie ein moderner astronomischer Größenvergleich klingt – veranschaulicht von...
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