Lexikon
Armutszeugnis
behördliche Bescheinigung über das Unvermögen einer Partei zur Bestreitung der Prozesskosten im Zivilprozess gemäß § 118 ZPO. Ausstellende Behörde war die Ortspolizei- oder Gemeindebehörde des Wohnsitzes oder Aufenthaltsorts der das Armenrecht beantragenden Partei; mit Wirkung vom 1. 1. 1981 neu geregelt durch das Gesetz über die Prozesskostenhilfe.
In Österreich: Armenrechtszeugnis.
Wissenschaft
Google Maps fürs Gehirn
Der digitale dreidimensionale „Julich Brain Atlas“ ermöglicht eine virtuelle Reise durch das menschliche Gehirn. von RAINER KURLEMANN Das Gehirn ist das mit Abstand komplizierteste Organ des Menschen, vielleicht sogar das komplexeste biologische System, das die Evolution je hervorgebracht hat. Etwa 86 Milliarden Nervenzellen...
Wissenschaft
Energiekrise im Gehirn
Ablagerungen des Amyloid-Proteins im Gehirn sind charakteristisch für die Alzheimer-Erkrankung. Es mehren sich Hinweise, dass außerdem die Mitochondrien, also die Energieversorger unserer Zellen, eine bedeutende Rolle im Krankheitsverlauf spielen. von CINDY HEMPP Es ist der 3. November 1906, als Alois Alzheimer bei der 37....