Lexikon
Armutszeugnis
behördliche Bescheinigung über das Unvermögen einer Partei zur Bestreitung der Prozesskosten im Zivilprozess gemäß § 118 ZPO. Ausstellende Behörde war die Ortspolizei- oder Gemeindebehörde des Wohnsitzes oder Aufenthaltsorts der das Armenrecht beantragenden Partei; mit Wirkung vom 1. 1. 1981 neu geregelt durch das Gesetz über die Prozesskostenhilfe.
In Österreich: Armenrechtszeugnis.
Wissenschaft
Geheimnisse der Optik
In den Augen antiker Gelehrter war Licht nicht mehr als ein Bündel leuchtender Linien. Heute dagegen weiß man, dass Licht elektromagnetische Strahlung bündelt. Doch die Natur des Lichts gibt noch immer Rätsel auf. von Rüdiger Vaas und Finn Brockerhoff Schon seit dem Altertum versuchen Wissenschaftler, die Natur des Lichts zu...
Wissenschaft
Mit Bakterien gegen „Ewigkeitschemikalien“
Für Kochgeschirr, Outdoorkleidung und viele andere Anwendungsbereiche dienen Per- und Polyfluoralkylverbindungen (PFAS) als Antihaft- und Imprägniermittel. Das Problem: Die Verbindungen gelten als nahezu unzerstörbar, reichern sich daher in der Umwelt und unserer Nahrung an und schaden unserer Gesundheit. Eine Studie deutet nun...