Lexikon

Armutszeugnis

behördliche Bescheinigung über das Unvermögen einer Partei zur Bestreitung der Prozesskosten im Zivilprozess gemäß § 118 ZPO. Ausstellende Behörde war die Ortspolizei- oder Gemeindebehörde des Wohnsitzes oder Aufenthaltsorts der das Armenrecht beantragenden Partei; mit Wirkung vom 1. 1. 1981 neu geregelt durch das Gesetz über die Prozesskostenhilfe.
In Österreich: Armenrechtszeugnis.
Schneeball Erde
Wissenschaft

Urzeitlicher Entwicklungsschub der Eukaryoten

Vor etwa 1,8 Milliarden Jahren entstanden die ersten Organismen mit Zellkern, die Eukaryoten. Wie ihre frühe Entwicklung verlief, war allerdings bislang weitgehend unklar. Anhand einer umfassenden Analyse der verfügbaren Fossilien haben Forschende nun ein Diagramm des Lebens erstellt, das für fast zwei Milliarden Jahre zeigt, wie...

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Immer schön eins nach dem anderen

Warum Multitasking meist nicht zu einer höheren Produktivität führt, erklärt Dr. med. Jürgen Brater. „Multitasking“, die gleichzeitige Arbeit an zwei oder mehr Aufgaben, ist in aller Munde, verspricht die Methode doch, wertvolle Zeit zu sparen. Doch das ist ein Trugschluss. Unser Gehirn ist darauf angelegt, zu erledigende...

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