Lexikon
Prozesskostenhilfe
bis 1980 Armenrechtdie vollständige oder teilweise Befreiung einer minderbemittelten Prozesspartei von den Prozesskosten; eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint (§ 114 ZPO).
Wissenschaft
Wie die Zerstörung des Kachowka-Staudamms die Umwelt belastet
Als der Kachowka-Staudamm im Süden der Ukraine im Juni 2023 durch kriegsbedingte Explosionen gesprengt wurde, überschwemmten die Wassermassen Wohngebiete, Felder und zahlreiche geschützte Biotope. Eine Studie hat nun die langfristigen Umweltfolgen der Zerstörung erhoben. Besonders problematisch ist demnach, dass das Sediment des...
Wissenschaft
Wie aus Gebrabbel Sprache wird
Sprachwissenschaftler und Entwicklungspsychologen erforschen, wie Kinder sprechen lernen und was dabei in ihrem Gehirn geschieht. Offenbar finden schon im Säuglingsalter komplexe Prozesse statt. von ANDREA MERTES Neulich auf der Straße: Eine Mutter schiebt ihr Baby im Buggy, ein Hund läuft vorbei. Daraufhin beugt die Mutter sich...