Lexikon
Prozesskostenhilfe
bis 1980 Armenrechtdie vollständige oder teilweise Befreiung einer minderbemittelten Prozesspartei von den Prozesskosten; eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, erhält auf Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint (§ 114 ZPO).
Wissenschaft
Fatale Rauchzeichen
Dass Zigarettenrauch nicht gesund ist, weiß man schon lange. Wenn Raucherinnen und Raucher derart stark husten müssen, dass ihnen beinahe das Beuschel zum Hals rauskommt, nennt man das in Österreich deshalb gern einen Friedhofsjodler. Trotzdem war das Gezeter groß, als die Europäische Kommission unlängst empfohlen hat, rauchfreie...
Wissenschaft
Schmerzfrei
Schmerzmedikamente sind für viele Menschen am Lebensende eine Erleichterung. Bei chronischen Krankheiten jedoch sind sie mit einer Suchtgefahr verbunden.
Der Beitrag Schmerzfrei erschien zuerst auf wissenschaft.de.
Mehr Artikel zu diesem Thema
Weitere Lexikon Artikel
Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache
Weitere Artikel auf wissenschaft.de
Gegen die Einbahnstraße
News der Woche 12.12.2025
War das der Klimawandel?
Gebäude vom Band
Moore aus Moosen
Ruhe im Ohr!