Lexikon
Rechtsberatungshilfe
Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens; wird auf Grund des Beratungshilfegesetzes von 1980 solchen Recht suchenden gewährt, die die Mittel für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen können. Der Antrag auf Rechtsberatungshilfe ist beim Amtsgericht zu stellen. Für die Rechtswahrnehmung innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens gelten die Bestimmungen über Prozesskostenhilfe (früher Armenrecht). – In Österreich bestehen ähnliche Regelungen; in der Schweiz kantonale Regelungen.
Wissenschaft
Dem Gedächtnis auf der Spur
Ein gutes Gedächtnis hilft, Vokabeln, Formeln und Fakten zu behalten. Es formt außerdem unsere Persönlichkeit. Hirnforscher untersuchen seit Jahrzehnten seine Funktionsweise. Wir beleuchten ihre Fragen und bisherigen Antworten. von FRANK FRICK Hat das Gedächtnis seinen Sitz in einer bestimmten Gehirnregion? Nein. Dennoch gibt es...
Wissenschaft
Eine App für besseren Schlaf
Viele Menschen schlafen schlecht. Digitale Technik verspricht Abhilfe. Doch was können die Geräte leisten – und was nicht? von EVA TENZER Eine Schlaftablette genommen, die Schäfchen bis 1000 durchgezählt – und trotzdem will der Schlaf mal wieder nicht kommen? Oder er war kurz da, dauerte aber nicht lange? 45 Prozent der Menschen...
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