Lexikon
Rechtsberatungshilfe
Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens; wird auf Grund des Beratungshilfegesetzes von 1980 solchen Recht suchenden gewährt, die die Mittel für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen können. Der Antrag auf Rechtsberatungshilfe ist beim Amtsgericht zu stellen. Für die Rechtswahrnehmung innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens gelten die Bestimmungen über Prozesskostenhilfe (früher Armenrecht). – In Österreich bestehen ähnliche Regelungen; in der Schweiz kantonale Regelungen.
Wissenschaft
Totgesagte leben länger
Mikroprozessoren entstehen schon seit Jahrzehnten mit derselben Basistechnologie. Und die ist allen Unkenrufen zum Trotz noch lange nicht ausgereizt. von Michael Vogel Manchmal braucht es etwas sehr Großes, um etwas sehr Kleines zu erschaffen. Zum Beispiel bei Mikroprozessoren: Moderne Halbleiterfabriken bedecken eine Fläche, die...
Wissenschaft
Millionen Tote infolge von Antibiotika-Resistenzen prognostiziert
Immer mehr Krankheitserreger sind resistent gegen Antibiotika. Bis zum Jahr 2050 könnten dadurch mehr als 39 Millionen Menschen weltweit an einer Infektion mit einem antibiotikaresistenten Erreger sterben, prognostizieren Forscher. Besonders gefährlich sind antibiotika-resistente Keime für ältere Menschen über 70 Jahren. Die...