Lexikon
Rechtsberatungshilfe
Hilfe für die Wahrnehmung von Rechten außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens; wird auf Grund des Beratungshilfegesetzes von 1980 solchen Recht suchenden gewährt, die die Mittel für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht aufbringen können. Der Antrag auf Rechtsberatungshilfe ist beim Amtsgericht zu stellen. Für die Rechtswahrnehmung innerhalb eines gerichtlichen Verfahrens gelten die Bestimmungen über Prozesskostenhilfe (früher Armenrecht). – In Österreich bestehen ähnliche Regelungen; in der Schweiz kantonale Regelungen.
Wissenschaft
Flugsaurier: Zu Fuß zum Erfolg
Wie lebten Pterosaurier, wenn sie nicht in der Luft unterwegs waren? Diese Frage beleuchtet nun eine Untersuchung der Hände und Füße zahlreicher Arten aus der gesamten Entwicklungsgeschichte der Flugechsen. Die Ergebnisse verdeutlichen, dass die frühen Vertreter noch an das Klettern in Bäumen angepasst waren, während spätere...
Wissenschaft
Wunderwurzel Yams
In der asiatischen Naturheilkunde bewährt, in afrikanischen Ländern als Grundnahrungsmittel unabdingbar und für Europa verheißungsvoll: Yams zeigt hohes Zukunftspotenzial als alternative Ackerfrucht sowie als medizinischer Rohstoff. Text: TAMARA WORZEWSKI Das Geklacker der Metallkugel im Mörserautomaten übertönt jedes andere...
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