Lexikon
Ausgleichsabgabe
eine Abgabe, die nach dem Sozialgesetzbuch IX vom 19. 6. 2001 von solchen Arbeitgebern erhoben wird, die nicht die vorgeschriebene Zahl Schwerbehinderter beschäftigen. Sie ist für jeden unbesetzten Pflichtplatz monatlich zu entrichten (105–260 Euro je nach Beschäftigungsquote von Schwerbehinderten) und jährlich an die Integrationsämter abzuführen. Die Ausgleichsabgabe darf nur für besondere Leistungen zur Förderung der Teilhabe Schwerbehinderter am Arbeitsleben einschließlich begleitender Hilfe im Arbeitsleben verwendet werden.
Wissenschaft
Eine Frage der Ähre
Der Weizen ist die am weitesten verbreitete Nutzpflanze. Braucht es noch gezieltere Eingriffe in sein Genom, um auch in Zukunft die Weltbevölkerung zu ernähren?
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Wissenschaft
Einblicke in die Evolutionsgeschichte der Weintrauben
In Kolumbien haben Forschende die ältesten Traubenkerne der westlichen Hemisphäre entdeckt. Die 60 Millionen Jahre alten Fossilien belegen, dass sich die Weinrebengewächse, die ursprünglich wahrscheinlich aus Asien stammen, innerhalb weniger Millionen Jahre auf der Welt verbreitet haben. Weitere Funde fossiler Traubenkerne aus...