Lexikon

Ausgleichsabgabe

eine Abgabe, die nach dem Sozialgesetzbuch IX vom 19. 6. 2001 von solchen Arbeitgebern erhoben wird, die nicht die vorgeschriebene Zahl Schwerbehinderter beschäftigen. Sie ist für jeden unbesetzten Pflichtplatz monatlich zu entrichten (105260 Euro je nach Beschäftigungsquote von Schwerbehinderten) und jährlich an die Integrationsämter abzuführen. Die Ausgleichsabgabe darf nur für besondere Leistungen zur Förderung der Teilhabe Schwerbehinderter am Arbeitsleben einschließlich begleitender Hilfe im Arbeitsleben verwendet werden.
Scorpii, Sterne
Wissenschaft

Kosmische Nachzügler und Magnete

Zwei schwergewichtige Sterne endeten in einer katastrophalen Kollision. Das Verschmelzungsprodukt ist ein seltsam verjüngter Stern mit einem enormen Magnetfeld. von THORSTEN DAMBECK Zwei Sonnen strahlen hell im All, / bis sie aufeinanderprallen, / einsame Sterne ohne Wahl, / in kosmischer Gewalt gefangen“ – das hat das Programm...

Wissenschaft

Die positiven Seiten von negativen Gefühlen

Wut, Traurigkeit oder Langeweile können dabei helfen, Ziele zu erreichen. von CHRISTIAN WOLF Die meisten Menschen streben in ihrem Leben nach Glück und bevorzugen Gefühle wie Freude, Stolz oder Hoffnung. Aber mittlerweile zeigt die Forschung: Auch negative Gefühle wie Wut, Langeweile oder Traurigkeit haben ihre Berechtigung und...

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