Lexikon
Ausgleichsabgabe
eine Abgabe, die nach dem Sozialgesetzbuch IX vom 19. 6. 2001 von solchen Arbeitgebern erhoben wird, die nicht die vorgeschriebene Zahl Schwerbehinderter beschäftigen. Sie ist für jeden unbesetzten Pflichtplatz monatlich zu entrichten (105–260 Euro je nach Beschäftigungsquote von Schwerbehinderten) und jährlich an die Integrationsämter abzuführen. Die Ausgleichsabgabe darf nur für besondere Leistungen zur Förderung der Teilhabe Schwerbehinderter am Arbeitsleben einschließlich begleitender Hilfe im Arbeitsleben verwendet werden.
Wissenschaft
RNA macht Raupenfrauen
Manche Dinge können Männer besser, manche anderen dagegen nicht. Die reinen Fakten lassen daran meist keinen Zweifel. Das Tierreich jedenfalls ist voll von Beispielen. In vielen Fällen haben die Männchen zum Beispiel spezielle Qualitäten entwickelt, um Weibchen anzulocken. Und nicht immer handelt es sich dabei nur um schmuckvolle...
Wissenschaft
Wasserstoff aus der Wüste
Der Bedarf an „grünem“ Wasserstoff wird deutlich wachsen. Doch woher soll er kommen? Im Fokus steht der Import aus sonnenreichen Regionen. von GÜVEN PURTUL Grüner Wasserstoff soll das „neue Erdöl“ werden. Doch dazu braucht es sehr viel von dem Gas. Bisher ist es freilich ein rares und daher teures Gut. Das zeigt sich etwa beim...