Lexikon

Ausgleichsabgabe

eine Abgabe, die nach dem Sozialgesetzbuch IX vom 19. 6. 2001 von solchen Arbeitgebern erhoben wird, die nicht die vorgeschriebene Zahl Schwerbehinderter beschäftigen. Sie ist für jeden unbesetzten Pflichtplatz monatlich zu entrichten (105260 Euro je nach Beschäftigungsquote von Schwerbehinderten) und jährlich an die Integrationsämter abzuführen. Die Ausgleichsabgabe darf nur für besondere Leistungen zur Förderung der Teilhabe Schwerbehinderter am Arbeitsleben einschließlich begleitender Hilfe im Arbeitsleben verwendet werden.
Wissenschaft

Machte der Asteroideneinschlag Ameisen zu Bauern?

Tierischer Landwirtschaft auf der Spur: Vor etwa 66 Millionen Jahren bauten Ameisen erstmals Pilze für ihre Nahrungsversorgung an, geht aus einer Studie hervor. Dies spiegelt sich in Auswertungen der genetischen Daten hunderter von Pilz- und Ameisenarten wider. Die „prominente“ Entstehungszeit legt den Forschenden zufolge nahe,...

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Wissenschaft

Das schwächere Geschlecht

Nein, in obigem Titel sind nicht die Frauen gemeint, sondern die Männer. Wer glaubt, die männliche Stärke könne durch einen Boxkampf bewiesen werden, weil er zeigt, dass die Herren mit dem Y-Chromosom im Schnitt besser zuschlagen können als ihr Gegenüber mit zwei X-Chromosomen, sollte dies besser nochmal überdenken. Meine...

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