Lexikon
Ausgleichsabgabe
eine Abgabe, die nach dem Sozialgesetzbuch IX vom 19. 6. 2001 von solchen Arbeitgebern erhoben wird, die nicht die vorgeschriebene Zahl Schwerbehinderter beschäftigen. Sie ist für jeden unbesetzten Pflichtplatz monatlich zu entrichten (105–260 Euro je nach Beschäftigungsquote von Schwerbehinderten) und jährlich an die Integrationsämter abzuführen. Die Ausgleichsabgabe darf nur für besondere Leistungen zur Förderung der Teilhabe Schwerbehinderter am Arbeitsleben einschließlich begleitender Hilfe im Arbeitsleben verwendet werden.
Wissenschaft
Auf Beutezug im hohen Norden
Die steigenden Temperaturen und das Schwinden des Eises in der Arktis wecken Begehrlichkeiten. Denn die Region ist reich an Rohstoffen. Und sie bietet Raum für neue Handelsrouten. von RALF BUTSCHER Als am 2. August 2007 drei russische Wissenschaftler an Bord des Tauchboots „Mir-1“ den Nordpol erreichten, setzten sie dort umgehend...
Wissenschaft
Wellensittiche produzieren Sprache ähnlich wie Menschen
Wellensittiche können auf ähnliche Weise sprechen wie wir. Um die komplexen Vokale und Konsonanten unserer Sprache zu erzeugen, nutzen diese Papageienvögel offenbar auch ähnliche Gehirnmechanismen, wie Neurowissenschaftler nun entdeckt haben. Sie fanden eine auf Sprache spezialisierte Hirnregion bei Wellensittichen, die ähnlich...