Lexikon

Schwerbehinderte

Personen, die körperlich, geistig oder seelisch behindert und wegen der Behinderung in ihrer Erwerbsfähigkeit nicht nur vorübergehend um wenigstens 50% gemindert sind. Das Vorliegen der Behinderung und der Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit werden auf Antrag durch die Versorgungsämter festgestellt, die hierüber ggf. einen Ausweis erteilen. Schwerbehinderte genießen besonderen Schutz und Förderung im Arbeitsleben. Nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter vom 27. 9. 2000 müssen Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen wenigstens 5% Schwerbehinderte beschäftigen, andernfalls ist eine monatliche Ausgleichsabgabe von bis zu 260 Euro zu entrichten für jeden nicht beschäftigten Schwerbehinderten. Schwerbehinderte haben ferner besonderen Kündigungsschutz, steuerliche Vorteile, bei besonders schweren Behinderungen auch verbilligte Beförderung im öffentlichen Personenverkehr, Rundfunkgebührenfreiheit u. a. Die Rechtsgrundlage bildet das Sozialgesetzbuch, neuntes Buch, vom 19. 6. 2001.
llustration einer von der dänischen Energiebehörde geplanten Energieinsel mit drei Konverterstationen zur Umwandlung von aus Windturbinen geliefertem Wechselstrom in Gleichstrom.
Wissenschaft

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Küstennahe Gewässer eignen sich für Wind- oder Solarparks. Zur Nutzung der Wasserkraft als Energiequelle werden derzeit weltweit neue Kraftwerke entwickelt und gebaut. Von RAINER KURLEMANN Das größte Bauprojekt in der Geschichte Dänemarks soll 28 Milliarden Euro kosten. Ein stolzer Preis für 120 000 Quadratmeter Fläche....

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Video: Videoaufnahmen mit 10.863 Bildern pro Sekunde verdeutlichen, wie rasant sich Dicyrtomina minuta Salto-schlagend in die Luft katapultieren kann. © Adrian Smith Rampenlicht an für winzige Akrobaten: Ein Forschungsteam hat die erstaunlichen Sprungfähigkeiten winziger Bewohner unserer Gärten aufgedeckt. Die sogenannten...

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