Lexikon

Schwerbehinderte

Personen, die körperlich, geistig oder seelisch behindert und wegen der Behinderung in ihrer Erwerbsfähigkeit nicht nur vorübergehend um wenigstens 50% gemindert sind. Das Vorliegen der Behinderung und der Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit werden auf Antrag durch die Versorgungsämter festgestellt, die hierüber ggf. einen Ausweis erteilen. Schwerbehinderte genießen besonderen Schutz und Förderung im Arbeitsleben. Nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter vom 27. 9. 2000 müssen Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen wenigstens 5% Schwerbehinderte beschäftigen, andernfalls ist eine monatliche Ausgleichsabgabe von bis zu 260 Euro zu entrichten für jeden nicht beschäftigten Schwerbehinderten. Schwerbehinderte haben ferner besonderen Kündigungsschutz, steuerliche Vorteile, bei besonders schweren Behinderungen auch verbilligte Beförderung im öffentlichen Personenverkehr, Rundfunkgebührenfreiheit u. a. Die Rechtsgrundlage bildet das Sozialgesetzbuch, neuntes Buch, vom 19. 6. 2001.
Magnatum, Trüffel
Wissenschaft

Die Rätsel des Weißen Trüffels

Erstmals ist es Forschern gelungen, den begehrten Weißen Trüffel außerhalb seines natürlichen Verbreitungsgebiets zu kultivieren. von ROMAN GOERGEN Claude Murat erinnert sich an einen Tag im September 2020: „Ich war zu Besuch auf einer Trüffelplantage in Nouvelle-Aquitaine. Wir folgten einem Trüffelspürhund, einem Lagotto...

Erz, Meer, Meeresgrund
Wissenschaft

Erzrausch am Meeresgrund

Der Umstieg auf saubere Energie hat in den Minen an Land schmutzige Konsequenzen. Wie sieht es beim Tiefseebergbau aus? von Martin Angler Sie liegen auf ausgedehnten Sandflächen und warten darauf, eingesammelt zu werden: faustgroße Gesteinsbrocken, die schwarzen Trüffeln ähneln. Diese Manganknollen sind seit Millionen von Jahren...

Weitere Lexikon Artikel

Mehr Artikel zu diesem Thema

Weitere Artikel aus dem Bereich Gesundheit A-Z

Weitere Artikel aus dem Großes Wörterbuch der deutschen Sprache

Weitere Artikel aus dem Kalender