Lexikon

Schwerbehinderte

Personen, die körperlich, geistig oder seelisch behindert und wegen der Behinderung in ihrer Erwerbsfähigkeit nicht nur vorübergehend um wenigstens 50% gemindert sind. Das Vorliegen der Behinderung und der Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit werden auf Antrag durch die Versorgungsämter festgestellt, die hierüber ggf. einen Ausweis erteilen. Schwerbehinderte genießen besonderen Schutz und Förderung im Arbeitsleben. Nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit Schwerbehinderter vom 27. 9. 2000 müssen Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen wenigstens 5% Schwerbehinderte beschäftigen, andernfalls ist eine monatliche Ausgleichsabgabe von bis zu 260 Euro zu entrichten für jeden nicht beschäftigten Schwerbehinderten. Schwerbehinderte haben ferner besonderen Kündigungsschutz, steuerliche Vorteile, bei besonders schweren Behinderungen auch verbilligte Beförderung im öffentlichen Personenverkehr, Rundfunkgebührenfreiheit u. a. Die Rechtsgrundlage bildet das Sozialgesetzbuch, neuntes Buch, vom 19. 6. 2001.
forschpespektive_NEU.jpg
Wissenschaft

Organe hin, Organe her

Warum bekam Charles Darwin aufgrund seiner Evolutionstheorie so viel Ärger mit kirchlichen Kreisen? Weil seine Erkenntnisse in fundamentalem Widerspruch zu dem Glauben standen, dass alle Arten seit Gottes Schöpfungsakt unverändert existieren. Die Quintessenz der Theorie Darwins war ja gerade, dass sämtliche Organismen-Arten keine...

HR_Volocopter_free.jpg
Wissenschaft

Mit dem Flugtaxi nach Paris?

E-Helikopter sollen den Verkehr in Großstädten entlasten und für schnelle Verbindungen zwischen Peripherie und City sorgen. Die Technik dafür steht bereits in den Startlöchern. von ROLF HEßBRÜGGE Aus der Froschperspektive betrachtet ähnelt dieses unbekannte Flugobjekt einem handelsüblichen Hubschrauber. Doch schaut man sich den „...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch

Weitere Artikel aus dem Vornamenlexikon