Lexikon

Bannrechte

Zwangs- und Bannrechte
gebietlich begrenzte Rechte des Inhabers einer ausschließlichen Gewerbebefugnis, alle Einwohner seines Bezirks zur Deckung ihres Bedarfs an Leistungen des betreffenden Gewerbezweigs in seinem Betrieb zu zwingen, früher häufig z. B. bei Abdeckereien, Bäckereien und Mühlen (Brotbann, Mühlenbann u. a.); in Deutschland durch die Reichsgewerbeordnung beseitigt.
Quanteninternet, Atom
Wissenschaft

Abenteuer Quanteninternet

Absolut abhörsicher kommunizieren: Das soll mit einer besonderen Form der Vernetzung gelingen – im Quanteninternet.

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Schildkröte, Meer, schwimmend
Wissenschaft

Hilfe für das Plastik-Meer

In den Weltmeeren häuft sich immer mehr Plastikmüll an. Welche Schäden er anrichten kann, lässt sich noch gar nicht absehen. Forscher und Ingenieure sind alarmiert und suchen nach Wegen, um die Kunststoffreste wieder aus dem Wasser zu entfernen. von HARMUT NETZ Endlose Sandstrände, kristallklares Wasser, leuchtend bunte...

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