Lexikon
Bannrechte
Zwangs- und Bannrechtegebietlich begrenzte Rechte des Inhabers einer ausschließlichen Gewerbebefugnis, alle Einwohner seines Bezirks zur Deckung ihres Bedarfs an Leistungen des betreffenden Gewerbezweigs in seinem Betrieb zu zwingen, früher häufig z. B. bei Abdeckereien, Bäckereien und Mühlen (Brotbann, Mühlenbann u. a.); in Deutschland durch die Reichsgewerbeordnung beseitigt.
Wissenschaft
Rauchfrei durchs Leben
Je früher man mit dem Rauchen beginnt, desto größer der Schaden für Körper und Gehirn. Damit Kinder und Jugendliche gar nicht erst anfangen, braucht es Initiativen an Schulen – und Gesetzesänderungen. von CLAUDIA CHRISTINE WOLF Komm schon, ein Zug schadet nicht“, versucht Lisa ihre Freundin Vanessa vom Rauchen zu überzeugen. „Was...
Wissenschaft
Höhere Heilungschancen
Hormonelle Therapien finden in der Medizin vielfache Anwendung. Neue Wirkstoffe versprechen präzisere Therapien bei Brustkrebs. von SIGRID MÄRZ Die Diagnose Brustkrebs bedeutet für die Menschen, die sie erhalten, einen massiven Einschnitt in ihr Leben. Bei Männern ist Brustkrebs selten: Eine von 100 Neuerkrankungen betrifft einen...
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