Lexikon
Bannrechte
Zwangs- und Bannrechtegebietlich begrenzte Rechte des Inhabers einer ausschließlichen Gewerbebefugnis, alle Einwohner seines Bezirks zur Deckung ihres Bedarfs an Leistungen des betreffenden Gewerbezweigs in seinem Betrieb zu zwingen, früher häufig z. B. bei Abdeckereien, Bäckereien und Mühlen (Brotbann, Mühlenbann u. a.); in Deutschland durch die Reichsgewerbeordnung beseitigt.
Wissenschaft
Zähne zeigen
Moderne Zahnmediziner greifen immer seltener zum Bohrer: Karies und Parodontitis lassen sich mit innovativen Methoden sanft stoppen. Hilfreich ist dabei die frühzeitige Diagnose. von MONIKA HOLTHOFF-STENGER Zahnfäule und Zahnfleischentzündung sind alte Bekannte der Menschheit. In Marokko entdeckten Wissenschaftler des Max-Planck-...
Wissenschaft
Der Dorsch ist weg
Zu Besuch bei Fischer André Grählert am Darßer Bodden. Fischer und Meeresforscher arbeiten zusammen, um die Veränderungen der Fischbestände in der Ostsee zu verstehen. Von CHRISTIAN JUNG André Grählert ist Ostseefischer in fünfter Generation. Er ist es mit Leib und Seele, auch wenn das von ihm verlangt, bei Wind und Wetter...