Lexikon
Bannrechte
Zwangs- und Bannrechtegebietlich begrenzte Rechte des Inhabers einer ausschließlichen Gewerbebefugnis, alle Einwohner seines Bezirks zur Deckung ihres Bedarfs an Leistungen des betreffenden Gewerbezweigs in seinem Betrieb zu zwingen, früher häufig z. B. bei Abdeckereien, Bäckereien und Mühlen (Brotbann, Mühlenbann u. a.); in Deutschland durch die Reichsgewerbeordnung beseitigt.
Wissenschaft
Willkommen in Absurdistan
Zwei berühmte Naturforscher, Isaac Newton und Charles Darwin, habe ihre eigenen großen Einsichten nicht voller Überzeugung bejubelt, sondern sie als absurd bezeichnet. Newton kam es absurd vor, dass die von ihm postulierte Schwerkraft etwa zwischen Mond und Erde gravitätisch wirken sollte, obwohl sich zwischen den Himmelskörpern...
Wissenschaft
Elektronenwirbel im Graphen
In dem zweidimensionalen Kohlenstoffmaterial Graphen verhalten sich Elektronen anders als normal: Sie bewegen sich wie eine Flüssigkeit und können auch Wirbel bilden. Solche Elektronenwirbel im Graphen haben Physiker nun erstmals direkt sichtbar gemacht. Dies gelang ihnen mit Hilfe eines hochauflösenden Quanten-Magnetfeldsensors...
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