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Bergschaden

durch Bergbau entstandener Schaden an Personen, Gebäuden, Industrie- und Verkehrsanlagen, land- und forstwirtschaftlich genutzten Grundstücken, an Wasserläufen u. a.; ohne Rücksicht auf Verschulden voll entschädigungspflichtig. Durch den bergmännischen Abbau in mehr oder weniger großen Tiefen können an der Erdoberfläche u. a. Senkungsmulden oder beim Einsturz größerer Hohlräume sog. Grubenbeben entstehen, die z. B. zu Mauerrissen an Gebäuden; Rissen und Aufwölbungen an Straßen oder Rohrbrüchen an Ver- und Entsorgungsleitungen führen können.

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