Lexikon

Boykotthetze

früher strafrechtlicher Begriff in der DDR zur Erfassung aller politisch missliebigen Handlungen; nach Art. 6 der ersten DDR-Verfassung (die bis 1968 galt) waren Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen und Organisationen, Kriegshetze und ähnliche Handlungen Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuchs; das danach geänderte StGB der DDR enthielt bis 1990 Strafvorschriften gegen staatsfeindliche Hetze, Spionage und Terror; die beiden letztgenannten Delikte konnten in besonders schweren Fällen mit dem Tode bestraft werden.
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