Lexikon
Boykotthetze
früher strafrechtlicher Begriff in der DDR zur Erfassung aller politisch missliebigen Handlungen; nach Art. 6 der ersten DDR-Verfassung (die bis 1968 galt) waren Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen und Organisationen, Kriegshetze und ähnliche Handlungen Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuchs; das danach geänderte StGB der DDR enthielt bis 1990 Strafvorschriften gegen staatsfeindliche Hetze, Spionage und Terror; die beiden letztgenannten Delikte konnten in besonders schweren Fällen mit dem Tode bestraft werden.
Wissenschaft
Technik mit Lebenszeichen
Werkstoffe mit ähnlichen Eigenschaften, wie sie lebende Systeme besitzen, sollen technische Systeme revolutionieren. Als Vorbilder dienen vor allem Pflanzen. von REINHARD BREUER Könnten Pflanzen böse sein, dann würden die Fleischfresser unter ihnen einen Spitzenplatz einnehmen. Und unter den mehr als 1.000 Arten, die es davon...
Wissenschaft
Schrödingers Katze wächst
Quantentypische Überlagerungszustände lassen sich nachweisen – nun sogar im Mikrogramm-Bereich. Das ermöglicht neue Tests der Grundlagenphysik.
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