Lexikon
Boykotthetze
früher strafrechtlicher Begriff in der DDR zur Erfassung aller politisch missliebigen Handlungen; nach Art. 6 der ersten DDR-Verfassung (die bis 1968 galt) waren Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen und Organisationen, Kriegshetze und ähnliche Handlungen Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuchs; das danach geänderte StGB der DDR enthielt bis 1990 Strafvorschriften gegen staatsfeindliche Hetze, Spionage und Terror; die beiden letztgenannten Delikte konnten in besonders schweren Fällen mit dem Tode bestraft werden.
Wissenschaft
Die Kraft der Kunst
Wer jemandem, der sich kaum für Physik interessiert, erläutert, dass die Bewegung eines Gegenstandes aufhört, wenn keine Kraft mehr auf ihn wirkt, wird beim ersten Erzählen wenig Widerspruch bekommen. Bis der Belehrte seinen eigenen Verstand einsetzt und fragt, wie es dann sein könne, dass ein Stein weiterfliegt, wenn er die...
Wissenschaft
Autos im Kreislauf
Um Elektrofahrzeuge fit für die Stoffkreislaufwirtschaft zu machen, müssen Ingenieure umdenken. Es gilt, wenige und recycelte Materialien einzusetzen.
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