Lexikon

Boykotthetze

früher strafrechtlicher Begriff in der DDR zur Erfassung aller politisch missliebigen Handlungen; nach Art. 6 der ersten DDR-Verfassung (die bis 1968 galt) waren Boykotthetze gegen demokratische Einrichtungen und Organisationen, Kriegshetze und ähnliche Handlungen Verbrechen im Sinne des Strafgesetzbuchs; das danach geänderte StGB der DDR enthielt bis 1990 Strafvorschriften gegen staatsfeindliche Hetze, Spionage und Terror; die beiden letztgenannten Delikte konnten in besonders schweren Fällen mit dem Tode bestraft werden.
Neben dem vollständig autarken Demo-Haus (rechts) liegt auf dem Bergheider See auch ein mit Solarenergie betriebenes Konferenzschiff. ©Fraunhofer IVI, Dresden
Wissenschaft

Abgenabelt

Die für schwimmende Häuser notwendige Technik haben Forscher aus Brandenburg und Sachsen entwickelt – und auf einem See in der Niederlausitz realisiert.

Der Beitrag Abgenabelt erschien zuerst auf wissenschaft.de.

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