Lexikon
Bundesausfuhramt
Abk. BAFA, durch Gesetz vom 28. 2. 1992 errichtete selbständige Bundesoberbehörde mit Sitz in Eschborn; erledigte Verwaltungs- u. Überwachungsaufgaben des Bundes, die ihm durch das Außenwirtschaftsgesetz, das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Atomgesetz oder andere Bundesgesetze oder aufgrund dieser Gesetze zugewiesen wurden; entschied u. a. über Anträge für Genehmigungen im Außenwirtschaftsverkehr, über Anträge für internationale Einfuhrbescheinigungen, über Anträge für atomrechtl. Ein- u. Ausfuhrgenehmigungen. Das B. wurde 2001 mit dem Bundesamt für Wirtschaft zum Bundesamt für Wirtschaft u. Ausfuhrkontrolle zusammengelegt.
Wissenschaft
Weniger Unfälle durch autonome Fahrzeuge
Wer fährt sicherer, Mensch oder von künstlicher Intelligenz gesteuerte Maschine? Anhand von Unfalldaten von autonomen und menschengesteuerten Fahrzeugen in den USA zeigt eine Studie nun: Selbstfahrende Autos sind tatsächlich seltener in Unfälle verwickelt und für die meisten Verkehrssituationen die zuverlässigere Wahl. Bei...
Wissenschaft
Rettungsanker fürs Herz
Telemedizin wird in diesem Jahr zu einer Kassenleistung: Herzkranke können sich dann digital überwachen lassen. von Susanne Donner Dieter Thurm erinnert sich gut an das Jahr 2016, als er für zwölf Monate medizinisch fernüberwacht wurde. „Ich habe mich viel sicherer gefühlt“, sagt der heute 69-jährige Rentner, der mit seiner Frau...
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