Lexikon

Bundesausfuhramt

Abk. BAFA, durch Gesetz vom 28. 2. 1992 errichtete selbständige Bundesoberbehörde mit Sitz in Eschborn; erledigte Verwaltungs- u. Überwachungsaufgaben des Bundes, die ihm durch das Außenwirtschaftsgesetz, das Kriegswaffenkontrollgesetz, das Atomgesetz oder andere Bundesgesetze oder aufgrund dieser Gesetze zugewiesen wurden; entschied u. a. über Anträge für Genehmigungen im Außenwirtschaftsverkehr, über Anträge für internationale Einfuhrbescheinigungen, über Anträge für atomrechtl. Ein- u. Ausfuhrgenehmigungen. Das B. wurde 2001 mit dem Bundesamt für Wirtschaft zum Bundesamt für Wirtschaft u. Ausfuhrkontrolle zusammengelegt.
Waymo-Robotaxi
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Rettungsanker fürs Herz

Telemedizin wird in diesem Jahr zu einer Kassenleistung: Herzkranke können sich dann digital überwachen lassen. von Susanne Donner Dieter Thurm erinnert sich gut an das Jahr 2016, als er für zwölf Monate medizinisch fernüberwacht wurde. „Ich habe mich viel sicherer gefühlt“, sagt der heute 69-jährige Rentner, der mit seiner Frau...

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