Lexikon
Bundesamt für Wirtschaft
Abk. BAW, durch Gesetz vom 9. 10. 1954 unter dem Namen Bundesamt für gewerbl. Wirtschaft errichtete Bundesoberbehörde mit Sitz in Eschborn/Taunus. Hauptaufgaben: Ausführung von Rechtsvorschriften im Außenwirtschaftsverkehr, Durchführung der Rechtsvorschriften des Wirtschaftssicherstellungsgesetzes, Auswertung von Wirtschaftsdaten für die Bundesregierung, Erstellung von Primärstatistiken u. Aufbereitung von Sekundär- u. Geschäftsstatistiken der Rohstoff- u. Produktionswirtschaft. 2001 wurde das BAW mit dem Bundesausfuhramt zum Bundesamt für Wirtschaft u. Ausfuhrkontrolle zusammengelegt.
Wissenschaft
Die Sonderlinge
Sie unterscheiden sich grundlegend von allen anderen elektrochemischen Energiespeichern: Redox-Flow-Batterien. Forscher arbeiten daran, sie preiswerter und nachhaltiger zu machen. von FRANK FRICK Der Forschungsbericht von Lawrence Thaller beginnt recht unspektakulär: Für Systeme zu einer dezentralen Stromversorgung, die entweder...
Wissenschaft
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