Lexikon
Debellatiọn
Völkerrecht
[
lateinisch bellum „Krieg“
]die militärische Niederringung eines feindlichen Staats. Nach traditionellem („klassischem“) Völkerrecht konnte, aber brauchte damit nicht einherzugehen die Annexion, d. h. die Beseitigung der Staatsgewalt des debellierten Staates und die Inanspruchnahme des Staatsgebiets durch den Sieger. Die Einführung des Kriegsverbots im modernen Völkerrecht und demzufolge auch des Annexionsverbots beschränkt die Bedeutung der Debellation. Im 2. Weltkrieg wurde das Deutsche Reich debelliert, bestand aber nach der Meinung der westdeutschen (nicht der ausländischen) Staats- und Völkerrechtslehre fort. Die Debellation führte jedoch zur Abtrennung und Annexion der deutschen Ostgebiete.
Wissenschaft
Konfabulation statt Halluzination
An dieser Stelle ist in Ausgabe 09/2023 der große Physiker Arnold Sommerfeld schon einmal mit folgendem Satz zitiert worden, „In der Natur nimmt die Entropie die Rolle der Direktorin ein, die Energie aber nur die einer Buchhalterin“ (wobei das Original den Direktor und den Buchhalter als Männer angesprochen hat, was heute...
Wissenschaft
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Während der Covid-19-Pandemie haben sich zahlreiche Falschinformationen verbreitet, darunter zu angeblichen Sicherheitsproblemen der mRNA-Impfstoffe. Viele Faktencheck-Organisationen haben die falschen Behauptungen wieder und wieder auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse widerlegt. Doch solche Widerlegungen bergen stets das...