Lexikon
Debellatiọn
Völkerrecht
[
lateinisch bellum „Krieg“
]die militärische Niederringung eines feindlichen Staats. Nach traditionellem („klassischem“) Völkerrecht konnte, aber brauchte damit nicht einherzugehen die Annexion, d. h. die Beseitigung der Staatsgewalt des debellierten Staates und die Inanspruchnahme des Staatsgebiets durch den Sieger. Die Einführung des Kriegsverbots im modernen Völkerrecht und demzufolge auch des Annexionsverbots beschränkt die Bedeutung der Debellation. Im 2. Weltkrieg wurde das Deutsche Reich debelliert, bestand aber nach der Meinung der westdeutschen (nicht der ausländischen) Staats- und Völkerrechtslehre fort. Die Debellation führte jedoch zur Abtrennung und Annexion der deutschen Ostgebiete.
Wissenschaft
Bedrohliche Pilze
Pilzinfektionen breiten sich aus. Was sind die Gründe für das Erstarken wehrhafter Pilze? Und wie lassen sie sich bekämpfen? von SUSANNE DONNER Viele hatten fest gehofft, nach dem Zwischenfall an der Charité würde es hierzulande wieder still um den Hefepilz Candida auris werden. 2021 war der gefürchtete Erreger von einer...
Wissenschaft
Innen und außen bitter: Geschmacks-Rezeptor hat zwei Bindestellen
Bitteren Geschmack nehmen wir mit Hilfe einer Gruppe verschiedener Rezeptoren wahr. Nun haben Forschende die detaillierte Struktur eines dieser Geschmacksrezeptoren aufgeklärt. Demnach hat der Rezeptor namens TAS2R14 neben der bereits bekannten Bindungsstelle auf der Außenseite von Zellen eine weitere Bindungsstelle, die auf...