Lexikon
Debellatiọn
Völkerrecht
[
lateinisch bellum „Krieg“
]die militärische Niederringung eines feindlichen Staats. Nach traditionellem („klassischem“) Völkerrecht konnte, aber brauchte damit nicht einherzugehen die Annexion, d. h. die Beseitigung der Staatsgewalt des debellierten Staates und die Inanspruchnahme des Staatsgebiets durch den Sieger. Die Einführung des Kriegsverbots im modernen Völkerrecht und demzufolge auch des Annexionsverbots beschränkt die Bedeutung der Debellation. Im 2. Weltkrieg wurde das Deutsche Reich debelliert, bestand aber nach der Meinung der westdeutschen (nicht der ausländischen) Staats- und Völkerrechtslehre fort. Die Debellation führte jedoch zur Abtrennung und Annexion der deutschen Ostgebiete.
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