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Ealdorman

[
ˈɛldəmən
]
in der angelsächs. Zeit Bez. für den adeligen Vertreter des Königs in einer Grafschaft, der mit der Aufrechterhaltung der öffentl. Ordnung u. der Rechtsprechung betraut war, seit dem 12. Jh. ersetzt durch die Bez. Earl von nord. Jarl; lebt fort in der Bez. Alderman (Stadtverordneter).
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