Lexikon
Eingliederungszuschuss
Eingliederungsbeihilfefinanzielle Leistungen, die die Bundesagentur für Arbeit an Arbeitgeber zahlt, die bereit sind, einem Arbeitssuchenden, der unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes nur schwer vermittelbar ist, einen dauerhaften Arbeitsplatz zu bieten (Sozialgesetzbuch III, §§ 217ff.). Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 50% des tariflichen oder ortsüblichen Arbeitsentgeltes für in der Regel höchstens 2 Jahre als Darlehen oder Zuschuss, nach Ende der Regelförderungsdauer erfolgt eine Kürzung um mindestens 10%. Kriterien für die Gewährung des Zuschusses sind u. a., dass der Arbeitssuchende aufgrund seines Alters, der Dauer seiner Arbeitslosigkeit oder wegen einer Behinderung nur schwer auf dem Arbeitsmarkt unterzubringen ist oder eine besondere Einarbeitung benötigt. Wird das Arbeitsverhältnis innerhalb der Förderungszeit und 6 Monate danach beendet, ist der Eingliederungszuschuss zurückzuzahlen. Das gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer das Verhältnis selbst gekündigt hat oder ihm vom Arbeitgeber fristlos gekündigt wurde.
Wissenschaft
Sind Quantentechnologien gefährlich?
Physik kann gefährlich sein. Das hat die Welt beispielsweise mit der Entwicklung der Atombombe auf die harte Tour gelernt. Schon lange gibt es deshalb internationale Regelungen und Abkommen, um die Nutzung von Kernwaffen einzuschränken. Seit Kurzem sorgt man sich in der Verteidigungspolitik aber auch um die Gefahren eines anderen...
Wissenschaft
Abenteuer Quanteninternet
Absolut abhörsicher kommunizieren: Das soll mit einer besonderen Form der Vernetzung gelingen – im Quanteninternet.
Der Beitrag Abenteuer Quanteninternet erschien zuerst auf wissenschaft.de.