Lexikon
Eingliederungszuschuss
Eingliederungsbeihilfefinanzielle Leistungen, die die Bundesagentur für Arbeit an Arbeitgeber zahlt, die bereit sind, einem Arbeitssuchenden, der unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes nur schwer vermittelbar ist, einen dauerhaften Arbeitsplatz zu bieten (Sozialgesetzbuch III, §§ 217ff.). Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 50% des tariflichen oder ortsüblichen Arbeitsentgeltes für in der Regel höchstens 2 Jahre als Darlehen oder Zuschuss, nach Ende der Regelförderungsdauer erfolgt eine Kürzung um mindestens 10%. Kriterien für die Gewährung des Zuschusses sind u. a., dass der Arbeitssuchende aufgrund seines Alters, der Dauer seiner Arbeitslosigkeit oder wegen einer Behinderung nur schwer auf dem Arbeitsmarkt unterzubringen ist oder eine besondere Einarbeitung benötigt. Wird das Arbeitsverhältnis innerhalb der Förderungszeit und 6 Monate danach beendet, ist der Eingliederungszuschuss zurückzuzahlen. Das gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer das Verhältnis selbst gekündigt hat oder ihm vom Arbeitgeber fristlos gekündigt wurde.
Wissenschaft
Rätselhafter Kernzerfall
Kernphysikern gelang die Vermessung einer extrem seltenen Zerfallsart von Atomkernen. Doch die Ergebnisse werfen Fragen auf. von DIRK EIDEMÜLLER Wenn Atomkerne radioaktiv zerfallen oder von hochenergetischen Teilchen getroffen werden, geraten sie meist in einen angeregten Zustand, fallen jedoch schnell wieder in den Grundzustand...
Wissenschaft
„Kryptischer“ Klimatreiber der Erdgeschichte
Warum erholte sich das Erdklima nach starkem Vulkanismus in der Erdgeschichte oft so langsam? Aus einer Studie geht nun hervor, dass noch lange, nachdem die großen Eruptionen vorüber waren, große Mengen des Treibhausgases Kohlendioxid aus dem Untergrund der Megavulkane in die Atmosphäre strömten. Die Ergebnisse tragen damit zum...