Lexikon

Eingliederungszuschuss

Eingliederungsbeihilfe
finanzielle Leistungen, die die Bundesagentur für Arbeit an Arbeitgeber zahlt, die bereit sind, einem Arbeitssuchenden, der unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes nur schwer vermittelbar ist, einen dauerhaften Arbeitsplatz zu bieten (Sozialgesetzbuch III, §§ 217ff.). Die Höhe des Zuschusses beträgt maximal 50% des tariflichen oder ortsüblichen Arbeitsentgeltes für in der Regel höchstens 2 Jahre als Darlehen oder Zuschuss, nach Ende der Regelförderungsdauer erfolgt eine Kürzung um mindestens 10%. Kriterien für die Gewährung des Zuschusses sind u. a., dass der Arbeitssuchende aufgrund seines Alters, der Dauer seiner Arbeitslosigkeit oder wegen einer Behinderung nur schwer auf dem Arbeitsmarkt unterzubringen ist oder eine besondere Einarbeitung benötigt. Wird das Arbeitsverhältnis innerhalb der Förderungszeit und 6 Monate danach beendet, ist der Eingliederungszuschuss zurückzuzahlen. Das gilt nicht, wenn der Arbeitnehmer das Verhältnis selbst gekündigt hat oder ihm vom Arbeitgeber fristlos gekündigt wurde.
Alexa, Künstliche Intelligenz
Wissenschaft

Alexa hört auf Gefühle

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Computertomografie
Wissenschaft

Photonenzähler und Dunkelfelder

Mit trickreichen neuen Techniken für die Computertomografie ermöglichen Forscher einen einzigartig scharfen Blick in den menschlichen Körper und sammeln wertvolle Informationen, die für die Mediziner bei der Diagnose von Erkrankungen bislang unzugänglich waren. von RALF BUTSCHER Es herrschte Feierlaune an der Uniklinik Mainz, als...

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