Lexikon
Erzämter
Reichs- und Hofämter (Titularämter) im Hl. Römischen Reich, die seit dem 10. Jahrhundert von den vornehmen Reichsfürsten ausgeübt wurden und im 14. Jahrhundert an die vier weltlichen Kurfürsten übergingen, die sie symbolisch bei den Krönungsfeierlichkeiten versahen (Erztruchsess: Pfalzgraf bei Rhein; Erzmundschenk: König von Böhmen; Erzmarschall: Herzog von Sachsen; Erzkämmerer: Markgraf von Brandenburg). Die drei geistlichen Kurfürsten waren Erzkanzler. – Den Erzämtern entsprachen die seit dem 12./13. Jahrhundert im erblichen Besitz bestimmter Geschlechter befindlichen Erbämter (Reichs-Erbtruchsess: Waldburg; Reichs-Erbschenk: Limpurg; Reichs-Erbmarschall: Pappenheim; Reichs-Erbkämmerer: Bolanden-Falkenstein).
Wissenschaft
Igitt!
Ekel ist eine erlernte Empfindung – und dient letztlich dem eigenen Schutz.
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Geisterteilchen und Gravitationswellen: Sind sie die Signalträger und Uhren von Superzivilisationen? von RÜDIGER VAAS Es ist kein Zufall, dass die Suche nach außerirdischen Intelligenzen (SETI) im Bereich der elektromagnetischen Strahlung begann. Denn auch eine Fahndung nach dem ganz Fremden setzt ein Vorstellungsvermögen von dem...
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