Lexikon
Erzämter
Reichs- und Hofämter (Titularämter) im Hl. Römischen Reich, die seit dem 10. Jahrhundert von den vornehmen Reichsfürsten ausgeübt wurden und im 14. Jahrhundert an die vier weltlichen Kurfürsten übergingen, die sie symbolisch bei den Krönungsfeierlichkeiten versahen (Erztruchsess: Pfalzgraf bei Rhein; Erzmundschenk: König von Böhmen; Erzmarschall: Herzog von Sachsen; Erzkämmerer: Markgraf von Brandenburg). Die drei geistlichen Kurfürsten waren Erzkanzler. – Den Erzämtern entsprachen die seit dem 12./13. Jahrhundert im erblichen Besitz bestimmter Geschlechter befindlichen Erbämter (Reichs-Erbtruchsess: Waldburg; Reichs-Erbschenk: Limpurg; Reichs-Erbmarschall: Pappenheim; Reichs-Erbkämmerer: Bolanden-Falkenstein).
Wissenschaft
Zwölf Stoffe mit Zukunft
In den Forschungslaboren reifen zahlreiche neue Materialien heran – mit verblüffenden Eigenschaften. Eine Chance auf aussichtsreiche Anwendungen.
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Wissenschaft
Barrieren gegen die Plastikflut
Flüsse sind die Quelle des Plastikmülls in den Meeren. Hier muss man ansetzen, und erste erfolgreiche Projekte gibt es bereits.
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