Lexikon
Erzämter
Reichs- und Hofämter (Titularämter) im Hl. Römischen Reich, die seit dem 10. Jahrhundert von den vornehmen Reichsfürsten ausgeübt wurden und im 14. Jahrhundert an die vier weltlichen Kurfürsten übergingen, die sie symbolisch bei den Krönungsfeierlichkeiten versahen (Erztruchsess: Pfalzgraf bei Rhein; Erzmundschenk: König von Böhmen; Erzmarschall: Herzog von Sachsen; Erzkämmerer: Markgraf von Brandenburg). Die drei geistlichen Kurfürsten waren Erzkanzler. – Den Erzämtern entsprachen die seit dem 12./13. Jahrhundert im erblichen Besitz bestimmter Geschlechter befindlichen Erbämter (Reichs-Erbtruchsess: Waldburg; Reichs-Erbschenk: Limpurg; Reichs-Erbmarschall: Pappenheim; Reichs-Erbkämmerer: Bolanden-Falkenstein).
Wissenschaft
KI-Stift könnte Parkinson-Diagnostik verbessern
Parkinson wird oft erst diagnostiziert, wenn die Betroffenen bereits unter deutlichen Symptomen wie Zittern leiden. Die bis dahin entstandenen Schäden im Gehirn lassen sich jedoch nicht wieder rückgängig machen. Um die neurodegenerative Krankheit früher diagnostizieren zu können, haben Forschende nun einen Stift entwickelt, der...
Wissenschaft
Eine Höhle als Labor
In der Python-Höhle in Uganda kommen Flughunde, Raubtiere und Menschen in engen Kontakt. Forscher beobachten dort unter natürlichen Bedingungen, wie Infektionskrankheiten aus der Tierwelt auf den Menschen überspringen könnten. von ROMAN GOERGEN Ein Leopard steigt in einer Höhle auf einen kleinen Hügel aus Fledertierkot und...