Lexikon
Mạrschall
[
althochdeutsch marah scalc, „Pferdeknecht“
]ursprünglich Aufseher über Pferde und Stall; bei den Merowingern Hofbeamter und seit der Zeit Kaiser Ottos I. Inhaber eines der Erzämter; der Kurfürst von Sachsen war Reichserzmarschall. Im späten Mittelalter übte der Hofmarschall die Aufsicht über die Haushaltung des Hofs und das Personal aus. Feldmarschall bezeichnete seit dem Dreißigjährigen Krieg den Befehlshaber eines Heeres, später den obersten Feldherrn (Generalfeldmarschall).
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