Lexikon

Exzellenzinitiative

2005 von Bund und Ländern verabschiedetes Programm, das wissenschaftliche Spitzen- und Breitenforschung in Deutschland gleichermaßen fördern will; Ziel ist, den Wissenschaftsstandort Deutschland zu stärken, die internationale Wettbewerbsfähigkeit zu verbessern und Spitzen („Leuchttürme“) im Universitäts- und Wissenschaftsbereich sichtbar zu machen. Gutachter sind die Deutsche Forschungsgemeinschaft und der Wissenschaftsrat; die Fördersumme beträgt insgesamt 1,9 Mrd. Euro für den Zeitraum 20062011, hiervon übernimmt der Bund 75%. Die Exzellenzinitiative beinhaltet konkret drei projektorientierte Förderlinien: Aufbau von ca. 40 Graduiertenschulen zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses, Einrichtung von ca. 30 „Exzellenzclustern“ als international sichtbare und wettbewerbsfähige Forschungs- und Ausbildungseinrichtungen sowie die Entwicklung von z. Z. 9 Zentren (Zukunftskonzepten) universitärer Spitzenforschung. Die geförderten Hochschulen wurden durch eine „Gemeinsame Kommission“ aus Deutscher Forschungsgemeinschaft und Wissenschaftsrat in einem mehrstufigen Antrags- und Begutachtungsverfahren (1. Runde 2005/2006; 2. Runde 2006/2007) ausgewählt. Zu Zentren der Spitzenforschung werden ausgebaut: Ludwig-Maximilians-Universität München (LMU), Technische Universität München (TUM), Universität Karlsruhe (TH), Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen (RWTH), Freie Universität Berlin (FU), Albert-Ludwigs-Universität Freiburg im Breisgau, Georg-August-Universität Göttingen, Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg und Universität Konstanz.
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Wissenschaft

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Kohlenstoff, Landwirtschaft, Klima
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