Lexikon
Fahrnisgemeinschaft
durch Ehevertrag begründete Gütergemeinschaft des früheren deutschen ehelichen Güterrechts (ehemalige §§ 1549–1556 BGB), bei der die vor ihrer Begründung den Ehegatten gehördende Fahrnis und das während ihrer Dauer von ihnen Erworbene, die Errungenschaft, gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten (Gesamtgut) wird.
Wissenschaft
Sieg über Rheuma in Reichweite
Hinter dem Begriff Rheuma stecken verschiedene Erkrankungen, von denen viele durch ein Fehlverhalten des körpereigenen Immunsystems ausgelöst werden. Sie lassen sich immer besser behandeln. von RAINER KURLEMANN Die klassische Rheumaerkrankung beginnt mit Schmerzen. Meistens bemerkt ein Patient die Entzündung zunächst durch...
Wissenschaft
Als dem Mond die Luft ausging
Als der Erdtrabant jung war, peitschten Stürme in einer heißen Atmosphäre über seine geschmolzene Oberfläche. von THORSTEN DAMBECK Die ersten Menschen auf den Mond mussten ihre Luft mitbringen: Neil Armstrong und Buzz Aldrin trugen im Juli 1969 Rucksäcke, die sie mit reinem Sauerstoff versorgten. Höchstens 6,5 Stunden hätten sie...