Lexikon
Fahrnisgemeinschaft
durch Ehevertrag begründete Gütergemeinschaft des früheren deutschen ehelichen Güterrechts (ehemalige §§ 1549–1556 BGB), bei der die vor ihrer Begründung den Ehegatten gehördende Fahrnis und das während ihrer Dauer von ihnen Erworbene, die Errungenschaft, gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten (Gesamtgut) wird.
Wissenschaft
Wie Mykorrhizapilze ihre Netzwerke optimieren
Mykorrhizapilze sind in der Natur von großer Bedeutung: Sie leiten pro Jahr etwa 13 Milliarden Tonnen Kohlenstoff in den Boden und gehen mit den meisten Pflanzen eine Symbiose ein, die ihr Wachstum fördert. Eine neue Studie zeigt, dass die Pilze ihr Myzelnetzwerk wellenförmig ausbauen, um Kohlenstoff zu transportieren. Die...
Wissenschaft
Barrieren gegen die Plastikflut
Flüsse sind die Quelle des Plastikmülls in den Meeren. Hier muss man ansetzen, und erste erfolgreiche Projekte gibt es bereits.
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