Lexikon
Fahrnisgemeinschaft
durch Ehevertrag begründete Gütergemeinschaft des früheren deutschen ehelichen Güterrechts (ehemalige §§ 1549–1556 BGB), bei der die vor ihrer Begründung den Ehegatten gehördende Fahrnis und das während ihrer Dauer von ihnen Erworbene, die Errungenschaft, gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten (Gesamtgut) wird.
Wissenschaft
Die maritime Speisekammer
Die Wildfischbestände der Meere sind maximal befischt – oder bereits überfischt. Dabei stammen nur zwei Prozent der globalen Nahrungsmittelproduktion aus dem Meer. Wir nutzen es falsch, sagen Forscher. Von HARTMUT NETZ Fischerschöpfungstag war 2022 bereits am 12. März. An diesem Tag waren rechnerisch alle heimischen...
Wissenschaft
Vorstoß in die Hölle
Drei Raumsonden sollen bald die Rätsel der Venus lösen. Eine neue Studie lässt vermuten, dass unsere Nachbarwelt bis heute vulkanisch aktiv ist. von RÜDIGER VAAS Die Venus wird oft als Schwester der Erde bezeichnet, weil sie ähnlich groß ist und eine dichte Atmosphäre über felsigem Grund hat. Sie war das erste Ziel...
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