Lexikon
Fahrnisgemeinschaft
durch Ehevertrag begründete Gütergemeinschaft des früheren deutschen ehelichen Güterrechts (ehemalige §§ 1549–1556 BGB), bei der die vor ihrer Begründung den Ehegatten gehördende Fahrnis und das während ihrer Dauer von ihnen Erworbene, die Errungenschaft, gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten (Gesamtgut) wird.
Wissenschaft
Gene haben mehr Einfluss auf Gicht als der Lebensstil
Gicht wird häufig als Wohlstandskrankheit und Folge einer ungesunden Ernährung betrachtet. Doch statt Lebensstil bestimmen viel mehr die Gene darüber, ob eine Person an Gicht erkrankt, wie eine aktuelle Studie zeigt. Die Forschenden haben zahlreiche zuvor unbekannte genetische Varianten identifiziert, die an der schmerzhaften...
Wissenschaft
News der Woche 28.03.2025
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