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Frauenhandel

Mädchenhandel
das Anwerben oder Entführen von Frauen, um diese in einem fremden Land unter Ausnutzung ihrer Hilflosigkeit zur Prostitution zu zwingen; als Menschenhandel strafbar in Deutschland (§ 181 StGB), in Österreich (§ 217 StGB) u. der Schweiz entsprechend den internationalen Abkommen zur Unterdrückung des Frauenhandels von 1910 und 1921. In Deutschland waren in den 1990er Jahren rund 30 000 Frauen, meist aus Osteuropa, Opfer von Frauenhandel.

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