Lexikon

Menschenhandel

zusammenfassende Bezeichnung für die Ausnutzung einer Zwangslage oder der Hilflosigkeit, die durch den Aufenthalt einer Person in einem für sie fremden Land bedingt ist, durch die diese Person zur Ausbeutung der Arbeitskraft, der sexuellen Ausbeutung oder zur Prostitution gebracht wird; strafbar nach §§ 232 ff StGB.