Lexikon

Gegenvorstellung

im Verwaltungsverfahren ein formloser Rechtsbehelf (Gegensatz: Widerspruch) gegen eine behördliche Maßnahme, durch den deren Aufhebung oder Abänderung durch die erlassende Behörde (Gegensatz: Beschwerde) begehrt wird.
Neben dem vollständig autarken Demo-Haus (rechts) liegt auf dem Bergheider See auch ein mit Solarenergie betriebenes Konferenzschiff. ©Fraunhofer IVI, Dresden
Wissenschaft

Abgenabelt

Die für schwimmende Häuser notwendige Technik haben Forscher aus Brandenburg und Sachsen entwickelt – und auf einem See in der Niederlausitz realisiert.

Der Beitrag Abgenabelt erschien zuerst auf wissenschaft.de.

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Wissenschaft

Karriere mit Cash

Als ich in den 1970er-Jahren in einem Laboratorium arbeitete und auf eine akademische Karriere hoffte, beobachtete ich immer wieder, wie einzelne Leute mit ihren Publikationen tricksten: Da es weniger auf die Qualität der einzelnen Veröffentlichungen und mehr auf deren Quantität ankam, setzte beispielsweise ein Forscher alles...

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