Lexikon
Genussschein
eine Urkunde, die gewisse Rechte, insbesondere einen Anteil am Reingewinn und am Liquidationserlös, gegenüber einer Aktiengesellschaft verbrieft. Sofern der Genussschein ausnahmsweise mit Stimmrecht ausgestattet wird, spricht man von Genussaktie.
Genussscheine nehmen eine Zwischenstellung zwischen Aktien und Anleihen ein. Die überwiegende Mehrheit der an der Börse gehandelten Papiere weist – ähnlich wie Anleihen – eine feste jährliche Verzinsung auf. Allerdings gibt es auch Typen mit dividendenabhängiger Ausschüttung, Genussscheine mit Mindestausschüttung und einem dividendenabhängigen Bonus sowie andere Formen. Gemeinsam ist ihnen in der Regel, dass die Ausschüttung nur dann erfolgt, wenn der Bilanzgewinn dazu ausreicht. Aufgrund der größeren Anlagerisiken weisen Genussscheine eine höhere Rendite als Bundesanleihen auf. Die werden flat notiert, d. h. unmittelbar nach Ausschüttungstermin sackt der Kurs erst einmal ab, um dann kontinuierlich bis zur nächsten Ausschüttung anzusteigen.
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