Lexikon

Genussschein

eine Urkunde, die gewisse Rechte, insbesondere einen Anteil am Reingewinn und am Liquidationserlös, gegenüber einer Aktiengesellschaft verbrieft. Sofern der Genussschein ausnahmsweise mit Stimmrecht ausgestattet wird, spricht man von Genussaktie.
Genussscheine nehmen eine Zwischenstellung zwischen Aktien und Anleihen ein. Die überwiegende Mehrheit der an der Börse gehandelten Papiere weist ähnlich wie Anleihen eine feste jährliche Verzinsung auf. Allerdings gibt es auch Typen mit dividendenabhängiger Ausschüttung, Genussscheine mit Mindestausschüttung und einem dividendenabhängigen Bonus sowie andere Formen. Gemeinsam ist ihnen in der Regel, dass die Ausschüttung nur dann erfolgt, wenn der Bilanzgewinn dazu ausreicht. Aufgrund der größeren Anlagerisiken weisen Genussscheine eine höhere Rendite als Bundesanleihen auf. Die werden flat notiert, d. h. unmittelbar nach Ausschüttungstermin sackt der Kurs erst einmal ab, um dann kontinuierlich bis zur nächsten Ausschüttung anzusteigen.
Knochen
Wissenschaft

Blutvergießen an der Tollense

Knapp 30 Jahre ist es her, dass an den Ufern der Tollense im heutigen Mecklenburg-Vorpommern ein pfeildurchbohrter Knochen gefunden wurde. In der Folgezeit trugen die Archäologen Überreste von etwa 140 Menschen zusammen. Die Untersuchungen ergaben: Sie sind etwa 3.300 Jahre alt. Doch was damals im Tollensetal geschah, ist bis...

Kartoffelfäule
Wissenschaft

Kartoffelfäule-Erreger kam aus den Anden

Ab 1845 sorgte die Kartoffelfäule in Irland für verheerende Ernteausfälle und löste eine Hungersnot aus, die mehr als eine Million Menschen das Leben kostete. Doch woher kam der Erreger ursprünglich? Umfassende genetische Analysen verorten die Ursprünge des verantwortlichen Erregers Phytophthora infestans nun in den...

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