Lexikon

Genussschein

eine Urkunde, die gewisse Rechte, insbesondere einen Anteil am Reingewinn und am Liquidationserlös, gegenüber einer Aktiengesellschaft verbrieft. Sofern der Genussschein ausnahmsweise mit Stimmrecht ausgestattet wird, spricht man von Genussaktie.
Genussscheine nehmen eine Zwischenstellung zwischen Aktien und Anleihen ein. Die überwiegende Mehrheit der an der Börse gehandelten Papiere weist ähnlich wie Anleihen eine feste jährliche Verzinsung auf. Allerdings gibt es auch Typen mit dividendenabhängiger Ausschüttung, Genussscheine mit Mindestausschüttung und einem dividendenabhängigen Bonus sowie andere Formen. Gemeinsam ist ihnen in der Regel, dass die Ausschüttung nur dann erfolgt, wenn der Bilanzgewinn dazu ausreicht. Aufgrund der größeren Anlagerisiken weisen Genussscheine eine höhere Rendite als Bundesanleihen auf. Die werden flat notiert, d. h. unmittelbar nach Ausschüttungstermin sackt der Kurs erst einmal ab, um dann kontinuierlich bis zur nächsten Ausschüttung anzusteigen.
Fischer_NEU_02.jpg
Wissenschaft

Die Erfahrungsmaschine

Das Wort „Erfahrung“ kann man philosophisch-menschlich verstehen, wenn man jemandem attestiert, viel erlebt und dabei seine Kenntnisse der Welt erweitert zu haben. Man kann es aber auch wörtlich nehmen und sich etwa fragen, wie weit man mit seinem Auto eine Gegend erfahren hat. Was auch immer gemeint ist oder gemacht wird, zeigt...

Bewußtsein
Wissenschaft

Kino im Kopf

Können Forscher und Philosophen das Rätsel des Bewusstseins entschlüsseln? Text: TOBIAS HÜRTER Illustrationen: RICARDO RIO RIBEIRO MARTINS Stellen Sie sich ein Wesen vor, das exakt so aussieht wie Sie, sich exakt so bewegt und so spricht wie Sie. Mit einem Unterschied: Diesem Wesen fehlt das innere Kino, das Sie in jedem wachen...

Weitere Artikel aus dem Wahrig Herkunftswörterbuch