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Genussschein: Wertpapiere zwischen Aktien und Anleihen

In “Genüsse” zu investieren - das klingt verlockend. Hinter dem erstaunlich sinnlich anmutenden Börsenjargon verbirgt sich ein für viele noch unbekanntes Wertpapier, das viele Gesichter hat: der Genussschein.

Michael Fischer

Was zeichnet Genussscheine aus?

Genussscheine nehmen eine Zwitterstellung zwischen Anleihen und Aktien ein. Einerseits bieten sie, wie die Anleihen, regelmäßige Ausschüttungen und andererseits muss der Anleger auch ein Kursrisiko tragen. Vom emittierenden Unternehmen hängte es ab, ob der jeweilige Genussschein stärker der Aktie ähnelt oder der Anleihe. Doch so eng der eine oder andere Genussschein auch bei der Aktie liegen mag: bei dieser Form der Wertpapiere kauft man keine Unternehmensanteile und hat dem entsprechend keinerlei Stimmrecht. Für Unternehmen hat das einen entscheidenden Vorteil: auch GmbHs, KGs, Körper- oder Genossenschaften können Genussscheine ausgeben, um sich so an anrechenbares Eigenkapital zu beschaffen. Die mehreren Hundert Genussscheine, die derzeit gehandelt werden, stammen allerdings zu weit über 90 Prozent von Kreditinstituten.

Was sind die Vorteile von Genussscheinen?

“Genüsse verbriefen dem Inhaber bestimmte Genussrechte, meist in Form von festgelegten jährlichen Ausschüttungen. Die Höhe dieser Zuwendungen entspricht einem bei der Ausgabe vereinbarten Prozentsatz am Nominalbetrag. Die Laufzeit dieser Wertpapiere beträgt in der Regel zwischen fünf und zehn Jahren. Außerdem hat der Inhaber Anspruch auf einen Anteil am Reingewinn des emittierenden Unternehmens - wenn es einen solchen gibt. Durch die unterschiedliche Ausstattung dieser Wertpapiere kann sich der Kapitalgeber genau den Genussschein aussuchen, der am besten zu den Anlagezielen und seiner steuerlichen Situation passt.

Welche Nachteile sind zu berücksichtigen?

Ähnlich wie bei der Aktie, hat auch beim Genussschein der Gewinn und Verlust des emittierenden Unternehmens Auswirkungen auf die Rendite. Wird ein Verlust erwirtschaftet, so erhalten Inhaber dieser Wertpapiere keine Ausschüttung. Erst wenn in den Folgejahren die Gewinnzone wieder erreicht wird, kann die ausgefallene Ausschüttung teilweise oder manchmal vollständig wieder nachgezahlt werden. Beim Konkurs eines Unternehmens verlieren Aktionäre meist den Großteil des Kapitals. Als Genussscheininhaber steht man hinter den Gläubigern und vor den Aktionären. Erst wenn die Gläubiger ihr Geld erhalten haben, kann der Besitzer von Genussscheinen seine Ansprüche geltend machen.

Welche Spezialformen von Genussscheinen gibt es?

Zu den zahlreichen Genussscheinen mit unterschiedlichster Ausstattung werden von den Kreditinstituten noch Wandelgenussscheine und Optionsgenussscheine angeboten. Während Erstere das Recht zum Umtausch in Aktien oder in andere Finanzinstrumente gewähren, geht es bei Letzteren um die Möglichkeit, an einem bestimmten Zeitpunkt ein Wertpapier zu einem vorab vereinbarten Preis zu erwerben. Für welche Form der Genussscheine man sich auch entscheidet: Auf eine möglichst gute Bonität des emitierenden Unternehmens sollte immer geachtet werden. Rating-Agenturen geben darüber einen guten Überblick.

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