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Genussschein: Wertpapiere zwischen Aktien und Anleihen
In “Genüsse” zu investieren - das klingt verlockend. Hinter dem erstaunlich sinnlich anmutenden Börsenjargon verbirgt sich ein für viele noch unbekanntes Wertpapier, das viele Gesichter hat: der Genussschein.
Was zeichnet Genussscheine aus?
Genussscheine
nehmen eine Zwitterstellung zwischen Anleihen und Aktien ein. Einerseits bieten
sie, wie die Anleihen, regelmäßige Ausschüttungen und andererseits
muss der Anleger auch ein Kursrisiko tragen. Vom emittierenden Unternehmen
hängte es ab, ob der jeweilige Genussschein stärker der Aktie ähnelt
oder der Anleihe. Doch so eng der eine oder andere Genussschein auch bei der
Aktie liegen mag: bei dieser Form der Wertpapiere kauft man keine Unternehmensanteile
und hat dem entsprechend keinerlei Stimmrecht. Für Unternehmen hat das
einen entscheidenden Vorteil: auch GmbHs, KGs, Körper- oder Genossenschaften
können Genussscheine ausgeben, um sich so an anrechenbares Eigenkapital
zu beschaffen. Die mehreren Hundert Genussscheine, die derzeit gehandelt werden,
stammen allerdings zu weit über 90 Prozent von Kreditinstituten.
Was sind die Vorteile von Genussscheinen?
“Genüsse
verbriefen dem Inhaber bestimmte Genussrechte, meist in Form von festgelegten
jährlichen Ausschüttungen. Die Höhe dieser Zuwendungen entspricht
einem bei der Ausgabe vereinbarten Prozentsatz am Nominalbetrag. Die Laufzeit
dieser Wertpapiere beträgt in der Regel zwischen fünf und zehn Jahren.
Außerdem hat der Inhaber Anspruch auf einen Anteil am Reingewinn des
emittierenden Unternehmens - wenn es einen solchen gibt. Durch die unterschiedliche
Ausstattung dieser Wertpapiere kann sich der Kapitalgeber genau den Genussschein
aussuchen, der am besten zu den Anlagezielen und seiner steuerlichen Situation
passt.
Welche Nachteile sind zu berücksichtigen?
Ähnlich
wie bei der Aktie, hat auch beim Genussschein der Gewinn und Verlust des emittierenden
Unternehmens Auswirkungen auf die Rendite. Wird ein Verlust erwirtschaftet,
so erhalten Inhaber dieser Wertpapiere keine Ausschüttung. Erst wenn
in den Folgejahren die Gewinnzone wieder erreicht wird, kann die ausgefallene
Ausschüttung teilweise oder manchmal vollständig wieder nachgezahlt
werden. Beim Konkurs eines Unternehmens verlieren Aktionäre meist den
Großteil des Kapitals. Als Genussscheininhaber steht man hinter den
Gläubigern und vor den Aktionären. Erst wenn die Gläubiger
ihr Geld erhalten haben, kann der Besitzer von Genussscheinen seine Ansprüche
geltend machen.
Welche Spezialformen von Genussscheinen gibt es?
Zu den zahlreichen Genussscheinen mit unterschiedlichster
Ausstattung werden von den Kreditinstituten noch Wandelgenussscheine und Optionsgenussscheine
angeboten. Während Erstere das Recht zum Umtausch in Aktien oder in andere
Finanzinstrumente gewähren, geht es bei Letzteren um die Möglichkeit,
an einem bestimmten Zeitpunkt ein Wertpapier zu einem vorab vereinbarten Preis
zu erwerben. Für welche Form der Genussscheine man sich auch entscheidet:
Auf eine möglichst gute Bonität des emitierenden Unternehmens sollte
immer geachtet werden. Rating-Agenturen geben darüber einen guten Überblick.