Lexikon
Gutsherrschaft
seit dem 16. Jahrhundert besonders in Ostdeutschland entstandene
Form des Großgrundbesitzes: Der Gutsherr bewirtschaftete
(im Gegensatz zur Grundherrschaft) den Grundbesitz selbst und war in Preußen
bis ins 19. Jahrhundert Gerichtsherr innerhalb seines Gutsbezirks.
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