Lexikon
Grundherrschaft
die besonders in Südwestdeutschland bis ins 19. Jahrhundert übliche mittelalterliche Form des Großgrundbesitzes, bei der der Grundherr oder sein Verwalter (Meier) von einem oder mehreren Fronhöfen (Verwaltungsmittelpunkten) aus einen kleinen Teil des Grundbesitzes selbst bewirtschaftete; der größere Teil der Ländereien war an abhängige Bauern zu einer eigentumsähnlichen Nutzung (Landleihe) vergeben, die dafür Abgaben und Frondienste zu leisten hatten. Dem Grundherrn stand die Gerichtsbarkeit zu.
Wissenschaft
Geerbter Schutz
Der Mensch ist ein Erfolgsmodell der Evolution. Genetische und neurobiologische Schutzfaktoren helfen uns, mit Stress und Schicksalsschlägen fertig zu werden. von CHRISTIAN WOLF Oliver Brendel ist im wahrsten Sinne des Wortes ein Stehaufmännchen. Er ist Mitte 30, als er spürt, wie er nach und nach die Kontrolle über seine Arme...
Wissenschaft
Wie stark uns KI-generierte Musik emotional berührt
Kreativität galt traditionell als einzigartig menschliche Fähigkeit. Doch künstliche Intelligenz wird immer besser darin, scheinbar kreative Erzeugnisse zu generieren – von Gedichten und Erzählungen über Bilder bis hin zu Musik. Doch können die maschinell erzeugten Werke unsere Emotionen auf ähnliche Weise ansprechen wie...