Lexikon
Grundherrschaft
die besonders in Südwestdeutschland bis ins 19. Jahrhundert übliche mittelalterliche Form des Großgrundbesitzes, bei der der Grundherr oder sein Verwalter (Meier) von einem oder mehreren Fronhöfen (Verwaltungsmittelpunkten) aus einen kleinen Teil des Grundbesitzes selbst bewirtschaftete; der größere Teil der Ländereien war an abhängige Bauern zu einer eigentumsähnlichen Nutzung (Landleihe) vergeben, die dafür Abgaben und Frondienste zu leisten hatten. Dem Grundherrn stand die Gerichtsbarkeit zu.
Wissenschaft
Das Harte unterliegt
In seiner „Legende von der Entstehung des Buches Taoteking auf dem Weg des Laotse in die Emigration“ lässt Bertolt Brecht den Weisen auf einen Zollbeamten treffen, der fragt, worüber sich der Gelehrte Gedanken gemacht und was er dabei herausgefunden hat. Der Knabe, der Laotse begleitet, antwortet mit dem berühmten Satz, „Dass das...
Wissenschaft
Strom ohne Widerstand: Wann ist es so weit?
Strom aus der Leitung ist sehr praktisch. Aber leider kommt nicht aller Strom, der im Kraftwerk in die Leitung eingespeist wird, auch bei uns an. Selbst die besten Kabel haben einen elektrischen Widerstand, sodass beim Transport des Stroms Energie verloren geht – die meiste davon in Form von Wärme. Das jedoch könnte sich bald...