Lexikon

Grundherrschaft

die besonders in Südwestdeutschland bis ins 19. Jahrhundert übliche mittelalterliche Form des Großgrundbesitzes, bei der der Grundherr oder sein Verwalter (Meier) von einem oder mehreren Fronhöfen (Verwaltungsmittelpunkten) aus einen kleinen Teil des Grundbesitzes selbst bewirtschaftete; der größere Teil der Ländereien war an abhängige Bauern zu einer eigentumsähnlichen Nutzung (Landleihe) vergeben, die dafür Abgaben und Frondienste zu leisten hatten. Dem Grundherrn stand die Gerichtsbarkeit zu.
Wissenschaft

Schnell wie das Licht

Die Lichtgeschwindigkeit ist eine der wichtigsten Naturkonstanten. Ohne Sie wäre die Physik des Universums nicht verständlich. von Rüdiger Vaas Im Vakuum ist Licht genau 299 792,458 Kilometer pro Sekunde schnell. Diesen Wert kürzen Physiker mit c ab (von lateinisch „celeritas“ für „Schnelligkeit“). Bis die Wissenschaft sich auf...

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Wissenschaft

Weniger vergessen

Das Alzheimermedikament Lecanemab ist ein Hoffnungsträger. Was es leisten kann – und warum es vor der Therapie auf eine frühzeitige Diagnose ankommt. von TIM SCHRÖDER Lutz Frölich hat jeden Donnerstag Sprechstunde. Alle haben dieselbe Frage, wenn sie Platz genommen haben: Habe ich jetzt Alzheimer oder nicht? „Viele Menschen, die...

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