Lexikon

Munt

[
althochdeutsch, „Schutz“
]
mittellateinisch Mundium
im älteren germanischen Recht die Herrschafts- und Schutzgewalt des Hausherrn über die seiner Hausgewalt unterworfenen Angehörigen (Frau, Kinder, ledige und verwitwete Schwestern) und Dienstleute (Gesinde) oder des Grundherrn im Rahmen seiner Grundherrschaft. Der Gewalthaber war rechtlicher Vertreter des Gewaltunterworfenen.
Mikroskop-Aufnahme des Fettgewebes einer Maus
Wissenschaft

Neue Klasse von beigen Fettzellen entdeckt

In unserem Körper gibt es braune und beige Fettzellen, die als Nebenprodukt Wärme produzieren. Nun haben Forschende eine neue Klasse der beigen Fettzellen entdeckt, die ausschließlich Wärme produzieren und offenbar auf diese Funktion spezialisiert sind. Diese Zellen verwenden einen anderen Mechanismus als die herkömmlichen...

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Wissenschaft

Schwamm drüber

Mikroorganismen waren lange Zeit nicht sehr beliebt bei uns Menschen – und das teilweise zurecht. Denn jahrtausendelang haben sie uns nichtmal gefragt, ob wir durch die von ihnen ausgelösten Infektionskrankheiten sterben möchten. Teilweise verteufeln wir sie aber zu Unrecht, weil wir ohne sie schnell auch einmal verhungert wären...

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