Lexikon

Privilg

[
das, Plural Privilegien; lateinisch, „Vorrecht“
]
Sonderrecht unter Ausschluss anderer. Der Staat hat z. B. folgende Privilegien: Münzprivileg, Steuerprivileg, Notenprivileg. Im Ständestaat gab es privilegierte Stände mit bestimmten Ausnahmerechten, so brauchte der Adel keine Steuern zu zahlen, hatte eine eigene Standesgerichtsbarkeit, und seine Angehörigen übten als Grundherren hoheitliche Rechte aus („Gutsherrschaft“). Bestimmten Ständen kam bis zur Einführung der Gewerbefreiheit das Privileg der Berufsausübung zu, worüber Zünfte und Innungen wachten. In einem mehr soziologischen Sinn spricht man vom Beamtenstaat, Militärstaat und deutet damit dort gültige Rangklassen im Sinn des Sozialprestiges an. Gegensatz zu jeglicher Form des Privilegienstaats: egalitäre Demokratie (mit dem Grundsatz der Gleichheit vor dem Gesetz), moderner Sozialstaat. Privileg hieß im Mittelalter auch die Urkunde, mit der Vorrechte an bestimmte Empfänger verliehen wurden.
Sonnensystem, Kugel
Wissenschaft

Testfall Sonnensystem

Die Relativitätstheorie wird immer genauer geprüft. Nun haben Astronomen die Lichtablenkung bei Planeten und sogar Monden im Visier. von RÜDIGER VAAS Lichtstrahlen werden von der Schwerkraft abgelenkt, wie Albert Einstein im Rahmen seiner Allgemeinen Relativitätstheorie 1915 voraussagte – das gehört zu den größten Entdeckungen...

Rear_view_of_a_handsome_young_man_waiting_for_a_subway_train_in_Stockholm,_Sweden.
Wissenschaft

Gefühlte Zeit

Wie Gehirn und Körper unser Zeitempfinden hervorbringen. Von Tobias Hürter Eine halbe Stunde in der S-Bahn, müde und hungrig nach der Arbeit: eine gefühlte Ewigkeit. Eine halbe Stunde in der S-Bahn, ausgeschlafen und mit einer spannenden Lektüre in der Hand: Die Zeit rast. Nur nicht die Haltestelle verpassen. Das Zeitgefühl ist...

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