Lexikon
Soziạlstaat
sozialer Rechtsstaateine in Art. 20, 28 GG erstmalig erwähnte Staatszielbestimmung. Der Parlamentarische Rat legte den Inhalt dieses Begriffs nicht fest. Lehre und Rechtsprechung sehen in dieser Vorschrift mehr als einen Programmsatz, mindestens eine Auslegungsregel für bestehendes Recht, insbesondere in Konfliktsituationen. Die Vorschrift dient u. a. als Richtschnur für die Deutung der Grundrechte. Darüber hinaus verpflichtet Art. 20 Gesetzgebung und Verwaltung zur Beachtung der Sozialordnung, nicht nur im Sinn individueller Fürsorgepflichten, sondern auch im Sinn allgemeingültiger Gestaltung. Die Ausprägung konkreter Rechtsgrundsätze aufgrund der Sozialstaatsklausel ist noch in vollem Gang, wobei der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts die entscheidende Rolle zufällt.
Wissenschaft
KI-Sprachmodelle zeigen politisch linke Tendenzen
KI-Anwendungen wie ChatGPT und Co. können zur politischen Meinungsbildung beitragen. Doch wo stehen sie selbst politisch? Eine Studie hat nun 24 große Sprachmodelle verschiedenen Tests zur politischen Orientierung unterzogen. Demnach tendieren die meisten dieser Künstlichen Intelligenzen zu linken und libertären Positionen. KI-...
Wissenschaft
Verspielt
Punkte sammeln und Level aufsteigen: Was einst Computerspielen vorbehalten war, findet immer häufiger seinen Weg in den Alltag. Welche Psychologie steckt hinter der Gamification? von JAN SCHWENKENBECHER Noch 2.347 fehlen zum Tagesziel von 10.000 Schritten, erst dann bleibt die Serie bestehen. Zum Frei-Kaffee fehlen noch 51 Sterne...